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09.04.2006

17. Gemeinderatssitzung,

Mittwoch, 22.03.2006

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus

                        Beginn:        20.00 Uhr                 Seite            57 – 61

                        Ende:            22.00 Uhr

 

Anwesend:

Ortsbürgermeister:   Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:    Dieterich, Carsten

                                    Vogt, Ulrich

Ratsmitglieder:          Grün, Dieter

                                    Seber, Frank

Bayer, Horst

Damberger, Wilhelm

Kuenen, Paul-Heinz

Nesbigall, Heinrich

Clemens, Franz

Korn, Birgit

Nakonz, Conchita

Stauff, Manfred

entschuldigt:               Gerlach,  Neef, Reitzle, Reichert

unentschuldigt:           -/-

Schriftführer:               Vogt, Ulrich

Gäste:                         Caspar  (VGV), Hampel (Dörhöfer & Partner) 

Zuhörer:                      1

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 09.03.06

unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Tagesordnung

1.      Einwohnerfragestunde

2.      Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Hj. 2006

3.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 3. Änderung

a)      Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b)      Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher  Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c)      Ergänzung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 28.09.05

d)      Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

4.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 4. Änderung

a)      Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b)      Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

c)      Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

5.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 5. Änderung

6.      Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

1.      Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

 

2.      Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Alzey-Worms über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Hj. 2006

Bürgermeister Gardt gab den Sachverhalt bekannt.

 

 

3.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 3. Änderung

a.      Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b.     Frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher  Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c.      Ergänzung des Änderungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 28.09.05

d.     Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

a) Dem Gemeinderat wurde bekannt gegeben, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes als Erörterungstermin am 6.12.05 im Rathaus Ober-Flörsheim durchgeführt wurde. Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht; es erschienen 3 Bürger. Den Anwesenden wurde Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planungsabsicht der OG Ober-Flörsheim erläutert und mit ihnen erörtert. Anregungen zu der Planung wurden nicht vorgetragen.

Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich.

 

b) Die Verwaltung hat die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden frühzeitig an der Aufstellung der 3. Änderung beteiligt. Während der Beteiligungsfrist hat lediglich die KV Alzey-Worms eine Stellungnahme abgegeben.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der KV Alzey-Worms – untere Naturschutzbehörde – zur Kenntnis. Er stellt dazu fest, dass die aus dem Ökokonto auszugleichende Fläche in diesem Frühjahr bepflanzt und damit als Ausgleich abgebucht werden kann.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die durch die 3. Änderung des Bebauungsplans zusätzlich erforderliche Fläche aus dem Ökokonto heraus genommen wird. Sie soll als Teilbereich 2 (Ausgleichsfläche) in der 3. Änderung des Bebauungsplans an gleicher Stelle auf der Trasse der ehemaligen Umgehungsstraße ausgewiesen werden.

 

c) Ergänzung des Änderungsbeschlusses

1.      Der Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 28.09.05 wird dahingehend ergänzt, dass die Grundstücke Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, Nr. 805 und 845, in den Geltungsbereich der Änderung einbezogen werden.

2.      Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die 3. Änderung des Bebauungsplans inhaltlich dahingehend zu ergänzen, dass dem Antrag der Eigentümer Knobloch und Schmahl dahingehend Rechnung getragen wird, dass die am Wendehammer der Stetter Straße vorgesehenen öffentlichen Parkplätze entfallen und im Flächenausgleich den Privatgrundstücken und dem Wendehammer zugeschlagen werden.

 

d) Der Gemeinderat beschloss einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wasserriss – 3. Änderung“.

 

 

4.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 4. Änderung

a.      Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

b.     Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

c.      Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a)     Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäss § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss“.  Betroffen davon ist das Grundstück Flur 1, Nr. 3/1.

b)     Der Gemeinderat stimmte dem Bebauungsplanvorentwurf gemäss dem Aktenvermerk von Herrn Caspar (Az.: 610-13-3-5/22 Ca/pro vom 7.03.06) – Anhang I  abweichend in folgenden Punkten einstimmig zu. 

Geschossflächenzahl 0,7             

Grundflächenzahl       0,4

                            am Blücherring      Mitte          hinten

Firsthöhe       8,5 m              8,5 m        9 m

Traufhöhe      4,5 m              4,5 m        6,2 m

 

c)      Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss 4. Änderung“ als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung dazu einzuladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Das Protokoll dazu ist dem Gemeinderat im Zuge des weiteren Verfahrens zur Kenntnis zu geben. 

 

 

5.      Bebauungsplan „Wasserriss“ 5. Änderung

Der Gemeinderat beschloss einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Wasserriss“ dahingehend, dass der Blücherring (nördlicher Teil) im Bereich der Grundstücke 812/2 und 821/4 jeweils auf die Grundstücke 812/3 und 821/5 verbreitert wird. 

 

 

6.      Mitteilungen und Anfragen

·        Der Bürgermeister informierte, dass die VG im oberen Teil der Weyergasse, vor der kath. Kirche und am Rathaus Ecke Weedengasse Halteverbotsschilder aufstellen ließ. 

·        Die VG bewilligte der Ortsgemeinde ab dem 10.02. für 12 Monate einen Zusatzjob.

·        Der Bürgermeister erinnerte an den kommenden Wahlsonntag. Um 7.30 Uhr soll der Wahlausschuss zur Vereidigung und zum Aufbau des Wahllokales erscheinen. Ab 18.00 Uhr sind die übrigen Ratsmitglieder zum Auszählen eingeladen. 

·        Herr Seber erinnerte an den bedauernswerten Zustand der Pflanzinseln in der Donnersberg- sowie Turnhallenstraße. Insbesondere sollte sich die Gemeinde dringend der Pflanzinsel Ecke Kirschgartenstraße Ecke Donnersbergstraße annehmen. Herr Gardt sagte dies zu. Er möchte in dieser Sache den Dorfverschönerungsausschuss einbinden. Des weiteren soll die schmale Pflanzbucht in der Schulstraße am Anwesen Reichert entfernt werden. 

·        Das EWR nahm die Kündigung des Conregio-Vertrages zurück. Damit entfällt die Ausschreibung und die ehemals günstigen Konditionen zum Stromkauf gelten wieder. 

·        Herr Grün stellte fest, dass im Einmündungsbereich der alten Umgehungsstraße/ Infotafel des Gewerbevereins ein LKW mit Hänger regelmäßig verkehrswidrig parkt. Ein Verkehrsschild und ein gepflanzter Baum sind dort bereits angefahren worden. Die Ortsgemeinde soll der Sache nachgehen. 

·        Am Rathaus ist ein weiteres Mal die Sandsteineinfassung beschädigt worden. Der Autofahrer hat sich gemeldet. 

 

 

Ortsbürgermeister:                                                   Schriftführer: