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09.04.2006

20. Gemeinderatssitzung,

Mittwoch, 17. Mai 2006, 20.00 Uhr

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus

                        Beginn:        20.00 Uhr                             Seite  67 – 73

                        Ende:            21.45 Uhr

 

Anwesend:

Ortsbürgermeister:   Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:    Dieterich, Carsten

                                   Vogt, Ulrich

Ratsmitglieder:         Gerlach, Gabriele

                                   Grün, Dieter

                                   Neef, Dennis 

Seber, Frank

Bayer, Horst

Damberger, Wilhelm

Nesbigall, Heinrich

Clemens, Franz

Reichert, Kay

Stauff, Manfred

 

entschuldigt:               Kuenen, Reitzle, Korn, Nakonz, 

unentschuldigt:           -/-

Schriftführerin:            Rudy, Brigitte

Zuhörer:                      2

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 11.05.2006

unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

1. Bebauungsplan „Wasserriss – 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a)Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren gem. § 4  Abs. 2 BauGB

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

2.      Bebauungsplan „Wasserriss – 4. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim 

a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b) Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belangen und   

     benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

3.      Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim 

a) Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfs für die Verfahren nach § 3 Abs.   

    1 und   § 4 Abs. 1 BauGB

b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsverfahrens  

    gem. § 3 Abs.1 BauGB

4.       Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim Aufhebungsverfahren

a) Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

5.      Vergabe der Pflasterarbeiten im Neubaugebiet „Wasserriss“

6.      Mitteilungen und Anfragen

 

 

1. Bebauungsplan „Wasserriss – 3. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a)Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren gem. § 4  Abs. 2 BauGB

b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

a)        Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat den Entwurf des Bebauungsplans „Wasserriss – 3. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 10. April bis zum 12. Mai 2006 öffentlich ausgelegt. Die Offenlegung wurde ortsüblich bekannt gemacht; die Träger öffentlicher Belange davon informiert.

In der Zeit vom 31. März bis zum 12. Mai 2006 wurden gleichzeitig die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nochmals am Aufstellungsverfahren beteiligt.

Sowohl während der Offenlegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 BauGB als auch im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden Anregungen weder von privater Seite noch seitens der Behörden oder Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich.

 

b)       Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Wasserriss – 3. Änderung“ ist damit abgeschlossen. Der Gemeinderat hat den Änderungsbebauungsplan nunmehr gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Bebauungsplan bedarf gem. § 10 Abs. 3 BauGB keiner Genehmigung und wird nach dem Satzungsbeschluss bekannt gemacht. Er tritt mit seiner Bekanntmachung in Kraft.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Wasserriss – 3. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Von dem Bebauungsplan sind in der Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, die Parzellen Nr. 805, 807, 808, 809, 810, 811, 812/3, 814/3, 823, 824, 825, 826, 827, 828, 829, 830, 832, 833, 834, 835, 836, 837 838, 841, 842, 843, 844, 845 und 853 betroffen.

 

 

2. Bebauungsplan „Wasserriss – 4. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a)        Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

b)        Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c)        Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 a)        Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss – 4. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim wurde als Erörterungstermin am Dienstag, dem 04. April 2006 im Rathaus der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim durchgeführt.

Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht; es erschien ein Bürger. Dem Anwesenden wurde Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planungsabsicht der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim erläutert und mit ihm erörtert.

Anregungen zu der Planung wurden nicht vorgetragen.

Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich.

 

b)       Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss“ in der Zeit vom 31.03. bis zum 05.05.2006 beteiligt. Während der Beteiligungsfrist wurden Anregungen lediglich durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, vorgetragen. Dabei wurde folgendes geltend gemacht:

 „Im Zuge der o. a. Änderungen soll, gegenüber der bisherigen Planung, eine Fläche von 2.320 m² befestigt werden. Aufgrund dieser Erhöhung ist der Nachweis zu erbringen, dass die zur Oberflächenwasserbeseitigung erlaubten Versickerungs-anlagen ausreichend dimensioniert sind und die zusätzlich anfallenden Wasser-mengen problemlos mit entsorgt werden können. Sofern die Versickerungsanlagen angepasst, d. h. vergrößert werden müssen, ist rechtzeitig eine Änderung der vorhandenen Einleiterlaubnis vom 24.03.04; Az.: 33/Az 43, 60-30.3 zu beantragen.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Die Hinweise der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Mainz, werden zur Kenntnis genommen und in die Begründung eingearbeitet. Das Erfordernis eines Nachweises, "dass die zur Oberflächenwasserbeseitigung erlaubten Versickerungsanlagen ausreichend dimensioniert sind und die zusätzlich anfallenden Wassermengen problemlos mit entsorgt werden können", bzw. der Beantragung einer Änderung der vorhandenen Einleiteerlaubnis, sofern dieser Nachweis nicht gelingt, wird beachtet. 

Der potenzielle Investor wurde bereits entsprechend informiert. Die Hinweise werden Inhalte eines möglichen Erschließungsvertrages zwischen Planungs- bzw. Entsorgungsträger und dem Bauherren. 

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Für den Teilbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss“ findet eine öffentliche Erschließung nicht statt. Die Grundstücke werden auch hinsichtlich der Abwasser- und Oberflächenwasserentsorgung privat erschlossen. Das Schmutzwasser wird gesammelt der bereits bestehenden Abwasserentsorgungsanlage der Verbandsgemeindewerke Alzey-Land zugeführt. Für das Oberflächenwasser gilt die Regelung, die im gesamten Baugebiet verbindlich ist. Danach ist das Oberflächenwasser auf den Grundstücken zurückzuhalten.

Die Verwaltung hat den Erschließungsträger auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zur Kenntnis und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Teilgebiet der 4. Änderung privat erschlossen wird. Das Abwasser wird gesammelt der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage zugeführt. Für die Oberflächenwasserentsorgung gilt die gleiche Regelung wie im gesamten Baugebiet. Einstimmige Beschlussfassung.

 

c)        Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Im Zuge des weiteren Aufstellungsverfahrens ist der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss“ nunmehr auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Gleichzeitig werden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Planaufstellung beteiligt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wasserriss – 4. Änderung“.

 

 

3. Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a)        Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

b)       Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

a)        Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2006 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wasserriss – 5. Änderung“ beschlossen. Die Planung wird durch das Planungsbüro Dörhöfer & Partner ausgeführt.

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt nunmehr vor. Die erforderliche Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der Belange für die Abwägung ist erfolgt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Der Gemeinderat hat nunmehr den Bebauungsplanvorentwurf für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden) zu verabschieden.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Bebauungsplanvorentwurf „Wasserriss – 5. Änderung“ in der, in der Sitzung vorgestellten Fassung, zu.

 

b)       Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungs-verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Sachverhalt:

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens ist zunächst das frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen; hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Parallel zur Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden durchgeführt.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Verwaltung schlägt vor, das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss – 5. Änderung“ als Erörterungstermin derart durchzuführen, dass die Verwaltung einen Termin im Rathaus der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim anberaumt und im Rahmen dieses Termins die betroffene und interessierte Öffentlichkeit über die Planungsabsicht der Ortsgemeinde unterrichtet und diese mit ihnen erörtert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss – 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung dazu einzuladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben.

Über den Termin ist ein Protokoll anzufertigen; das Protokoll ist dem Gemeinderat im Zuge des weiteren Verfahrens zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

4. Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim Aufhebungsverfahren

a) Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Wegen Sonderinteresse entfernt sich Ratsmitglied Seber vom Sitzungstisch.

Der Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ aus dem Jahre 1984 ist inzwischen fast vollständig realisiert. Er ist daher nicht mehr erforderlich und kann im Sinne einer Rechtsbereinigung aufgehoben werden. Nach Aufhebung des Bebaungsplans ist das ehemalige Plangebiet dem „unbeplanten Innenbereich“ im Sinne des § 34 BauGB zuzuordnen. Neubauvorhaben bzw. Ergänzungsvorhaben müssen sich in die Eigenart ihrer näheren Umgebung einfügen und bedürfen im Einzelfall des Einvernehmens der OG.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 2 Abs.1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplans „Donnersbergstraße“ der OG Ober-Flörsheim.

Von dem Aufhebungsverfahren ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.84, einschließlich aller danach ergangenen Änderungen, betroffen.

 

5. Vergabe der Pflasterarbeiten im Neubaugebiet „Wasserriss“

Für den Straßenausbau im Neubaugebiet „Wasserriss“ wurden 10 Angebote abgegeben, von denen 6 Anbieter wegen unvollständiger Angaben ausgeschlossen. wurden Die restlichen 4 Anbieter:

1. Fa. Tas & Balci, Kirchheimbolanden                384.874,66 €

2. Fa. Kiefer, Kirchheimbolanden                         412.732,49 €

3. Fa. Straub, Worms                                             458.961,77 €

Fa. Hebau, Mainz                                                    462.782,66 €

 

Es wurde eine Alternative ausgeschrieben, anstelle des Betonpflasters Cassero Plan wurde das Univerbundpflaster ausgeschrieben.

Herr Baab vom Ing.-büro I.D.E.A.L. Brehm, Kirchheimbolanden trägt die Angebote vor und beantwortet die gestellten Fragen.

Der Rat stimmt einstimmig der Auftragsvergabe an den billigsten Anbieter, die Fa.Tas & Balci zu.

Demnächst wird eine Bürgerversammlung für die Anlieger des Neubaugebietes „Wasserriss“ durchgeführt um eine Meinungsbildung zur Ausbauart zu ermöglichen.

 

 

6. Mitteilungen und Anfragen

·        Die OG hat im Jahre 2000/ 2001 Kosten in Höhe von 894,32 € für die Erweiterung der Kläranlage (Ablösevertrag) gezahlt. Nun wurde bei einer überörtlichen Überprüfung festgestellt, dass die VG Alzey-Land sich bei Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen mit 33,88 % an den Kosten beteiligen muss. Aufgrund dieser Tatsache, erhält die OG einen Betrag von 303,00 € durch die VG erstattet.

·        Vom EWR erhalten wir für 2005 eine Konzessionsabgabe in Höhe von 29.120,37 €. 

·        Für die Instandsetzung einer beschädigten Straßenlampe (Verursacher unbekannt) berechnet das EWR 889,36 €.

·        Im Nebengebäude (WC..) des Bürgerhauses wurden neue Fenster eingebaut. Der Gemeindeanteil beträgt 793,92 € = 73,73 %. Die VG beteiligt sich mit 26,27 % an den Kosten.

·        Am Mittwoch 28.06.06 findet um 18.00 Uhr eine Bürgerversammlung zur Vorstellung des Strukturplanes statt.

·        Durch die Freie Wählergruppe Ober-Flörsheim wurde der OG ein neues Rednerpult übergeben. Dieses wurde gesponsert von der Sparkasse Worms-Alzey-Ried. Außerdem wurde von der gleichen Wählergruppe eine Reinigungsaktion auf dem Friedhof durchgeführt.

·        Der Split-Lagerplatz auf dem Friedhof soll in Eigenhilfe durch Pflaster oder Beton befestigt werden.

·        Das undichte Dach der Friedhofshalle wurde durch die Ratsmitglieder Clemens und Bayer inspiziert. Der Bau- und Friedhofsausschuss wird sich der Sache annehmen.

·        Die undichte Stelle auf dem Dach des Bürgerhauses wurde durch Austauschen von Ziegeln durch die Ratsmitglieder Clemens und Bayer behoben.

·        Ratsmitglied Seber schlägt vor, die Flächen der abgeräumten Gräber mit Gras einzusäen und den Hauptweg mit Steinmehl auszubessern. Weiterhin erkundigt er sich bei Herrn Caspar wie die Grundstücke in der Donnersbergstraße (ehem. Gelände Supermarkt) bebaut werden können.