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18.09.2006

21. Gemeinderatssitzung,

Mittwoch, 19.07.2006

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus

                        Beginn:                      20.00 Uhr                   Seite   74 – 84

                        Ende:                         22.00 Uhr

 

Anwesend:

Ortsbürgermeister:    Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:      Dieterich, Carsten

                                   Vogt, Ulrich

Ratsmitglieder:              Neef, Dennis   ab 21.30 Uhr (TOP 2 nicht öffentlich)

Seber, Frank

Bayer, Horst

Damberger, Wilhelm

Nesbigall, Heinrich

Clemens, Franz

Korn, Birgit

Reichert, Kay

Nakonz, Conchita

Stauff, Manfred

Entschuldigt:              Gerlach, Grün, Kuenen,

unentschuldigt:           Reitzle

Schriftführerin:            Rudy, Brigitte

VGV Alzey-Land:        Herr Caspar

Planungsbüro Dörhöfer:        Herr Hampel

Zuhörer:                      3

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 06.07.06

unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Tagesordnung:

1.       Einwohnerfragestunde

2.       Bebauungsplan „Wasserriss - 4. Änderung“

·         a)Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren gem § 4 Abs. 2 BauGB

  • b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

3.       Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“

a)       Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB

b)       Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c)       Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

4.       Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet „Wasserriss“

5.       Strukturplan (Abschließende Beschlussfassung)

6.       Jahresrechnung 2005

a)       Genehmigung der Jahresrechnung

b)       Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Alzey-Land für 2005

7.       Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.99 über die Bildung von Erschließungseinheiten im Neubaugebiet „Wasserriss“

8.       Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Beitragsvorausleistungen für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlagen Blücherring, Deutschherrenstraße / Stetter Straße und Friedrich-Reif-Weg im Neubaugebiet „Wasserriss“

9.       Mitteilungen und Anfragen

Nicht öffentlicher Teil:

 

 

1. Einwohnerfragestunde

Herr Kauff weist darauf hin, dass im vorderen Teil des Blücherrings die Straßenbeschilderung noch fehlt.

Frau Adrian fragte nach der Straßenhöhe beim jetzigen Ausbau des Blücherrings.

 

 

2.      Bebauungsplan „Wasserriss - 4. Änderung“

a)Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren gem.

    § 4 Abs. 2 BauGB

      b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

a) Die Verwaltung hat den Entwurf des Bebauungsplans „Wasserriss – 4. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 06.06. bis zum 07.07.2006 öffentlich ausgelegt. Die Offenlegung wurde ortsüblich bekannt gemacht; die Träger öffentlicher Belange davon informiert. Während der Offenlegungsfrist wurden Anregungen von privater Seite nicht vorgetragen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.05. bis zum 07.07.06 gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans beteiligt. Während der Beteiligungsfrist wurden Anregungen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vorgetragen.

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zur Kenntnis und schließt sich den Ausführungen des Planungsbüros dazu an.

 

b) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wasserriss – 4. Änderung“ ist damit abgeschlossen. Der Bebauungsplan bedarf gem. § 10 Abs. 2 BauGB keiner Genehmigung und kann daher unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt werden.

Laut Beschluss des Gemeinderates ist zur Regelung der Erschließung des Plangebietes ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Dieser Vertrag ist bisher noch nicht abgeschlossen worden. Die Verwaltung wird deshalb den Bebauungsplan „Wasserriss – 4. Änderung“ erst nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages durch die Parteien in Kraft setzen. Der Satzungsbeschluss kann jedoch gefasst werden.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Wasserriss – 4. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Von dem Änderungsbebauungsplan ist in der Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, das Grundstück Nr. 3/1, betroffen.

Der Bebauungsplan darf erst dann in Kraft gesetzt werden, wenn der städtebauliche Vertrag abgeschlossen ist.

 

 

3.      Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“

a.       Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB

b.       Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

c.       Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

a) Die Verwaltung hat der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen eines Erörterungstermins am 13.06.2006 gegeben. Der Erörterungstermin fand im Rathaus der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim statt. Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Zu dem Erörterungstermin kamen 2 Bürger, denen die Planungsabsicht der Ortsgemeinde erläutert wurde. Anregungen wurden zu der beabsichtigten Bebauungsplanänderung nicht vorgetragen.

Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich.

 

b) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (sinngemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB) in der Zeit vom 02.05. bis zum 23.06.2006 an der Bebauungsplanänderung beteiligt.

Während der Beteiligungsfrist wurden Anregungen durch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nicht vorgetragen.

Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug ebenfalls nicht erforderlich.

 

c) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wasserriss – 5. Änderung“ ist damit abgeschlossen. Der Änderungsbebauungsplan kann nunmehr durch den Gemeinderat gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.

Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung und wird nach dem Satzungsbeschluss durch die Verwaltung ortsüblich bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Von der Bebauungsplanänderung sind in der Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, die Grundstücke Nr. 812/2, 812/3 und 821/4  betroffen.

 

 

4.      Beratung und Beschlussfassung über Verkehrsberuhigung im Neubaugebiet „Wasserriss“

Anwohner des Neubaugebietes „Wasserriss“ haben bei der VG einen Antrag zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches gestellt. Eine Unterschriftenliste war dem Antrag beigefügt.

Bei zwei Enthaltungen beschließt der Gemeinderat für das Neubaugebiet“ Wasserriss“ mit den Straßen Blücherring, Deutschherrenstraße, Friedrich-Reif-Weg und Stetter Straße die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches gem. StvO und somit die Aufstellung des Verkehrszeichens 326-40. Außerdem beantragt die OG Ober-Flörsheim gemäß den Auflagen des Straßenverkehrsamtes Worms, die Ausweisung einer Einbahnstraße im Blücherring ab Haus Nr. 32 in Fahrtrichtung Bundesstraße bis Straßeneinmündung B 271 (Alzeyer Straße).

 

 

5.      Strukturplan (Abschließende Beschlussfassung)

 

a) Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Bürgerversammlung zur Information der Bürger über den Entwurf des Strukturplans Ober-Flörsheim und zu dessen Erörterung fand am Mittwoch, dem 28. Juni 2006 in der Gemeindehalle statt. Zur Bürgerversammlung wurde im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Alzey-Land und durch Aushang eingeladen. Es erschienen 29 interessierte Bürger.

Ortsbürgermeister Gardt eröffnete die Bürgerversammlung um 19.00 Uhr. Danach stellte Herr Dörhöfer (Planungsbüro Dörhöfer & Partner) das Konzept eingehend vor und stellte es zur Diskussion.

Hieraus ergab sich eine Aussprache, in deren Verlauf jedoch Anregungen zu der Planung nicht vorgetragen wurden.

Ortsbürgermeister Gardt schloss die Veranstaltung um 21.00 Uhr.

 

b)      Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Die Verwaltung hat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Aufstellung des Strukturplanes „Ober-Flörsheim“ mit Schreiben vom 11.05.2006 beteiligt. Innerhalb der Beteiligungsfrist wurden Stellungnahmen, die Anregungen enthalten, eingereicht durch

1.         die Kreisverwaltung Alzey-Worms

2.         das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Worms

3.         den Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Worms

4.         die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

5.         die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und

6.         das Forstamt Rheinhessen in Alzey

Im Einzelnen wurde folgendes vorgetragen:

1.         Kreisverwaltung Alzey-Worms

Sachverhalt:

„Im Regionalen Raumordnungsplan Rheinhessen wird die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim mit der Gemeindefunktion „Eigenentwicklung“ ausgewiesen. Eigenbedarf im Rahmen der Eigenentwicklung ergibt sich im wesentlichen aus

·         dem Bedarf aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung,

·         den steigenden Wohnflächenansprüchen der ortsansässigen Bevölkerung (Verminderung der Einwohner pro Wohnung),

·         den steigenden Wohnflächenansprüchen und

·         dem Ersatzbedarf infolge Sanierungsmaßnahmen und Umnutzung des Wohnungsaltbestandes.

Gemäß der v.g. Kriterien übersteigt natürlich dieses Konzept der Planungsträgerin diese Planungsleitsätze. Nicht unerheblich sind bei diesen Überlegungen natürlich auch die Prognosen der demografischen Entwicklung mit einer nachhaltigen und langfristigen Alterung der Gesellschaft und ihren tiefgreifenden Konsequenzen. Die Bevölkerungszahlen werden rückläufig werden!

So sollte man sich anstatt dieser angedachten baulichen Weiterentwicklung nach außen viel dringender um eine zielgerechte Innenentwicklung Gedanken machen. Wir verweisen hierbei auf die Vorgaben von § 1 a (2) BauGB i.V.m. § 1 (7) BauGB. Mit in diese Überlegungen einzubringen ist natürlich auch eine Fortschreibung der gemeindlichen Dorferneuerungskonzeption aus dem Jahre 1988. Hierbei gilt es neben der Verbesserung der räumlich-baulichen Gestaltung auch eine umfassende sozioökonomische und sozistrukturelle Weiterentwicklung der Ortsgemeinde zu beleuchten.

Alleine der Blick auf eine „denkbare bauliche Erweiterung der Ortslage“ zu richten, ist ein müßiges, weil unrealistisches Planungsziel. Ein solches Strukturkonzept erscheint schon deshalb entbehrlich, weil „denkbar“ auch zahlreiche Alternativen wären, über die man sich hier offensichtlich keine Gedanken macht. Sollte je ein solches Konzept realisierbar erscheinen, zeigen die Erfahrungen räumlicher Planung, dass immer wieder kurzfristig Änderungen in den Planungsvorstellungen zu erwarten sind. Wir können uns kaum vorstellen, dass das vorliegende Konzept wirklich gewollt sein kann. Mit dem in der vorliegenden Konzeption wohnbaulichen Speckgürtel im Osten und Süden der Gemeinde und auf ein hierbei Nichteingehen auf die historische rheinhessische Baustruktur und –kultur trägt man bestimmt nicht zu einer Imageverbesserung des Ortes bei.“

 

Stellungnahme des Planungsbüros:

Die Inhalte des Schreibens der Kreisverwaltung sind grundsätzlich nachvollziehbar.

In diesem Sinne ist in der textlichen Erläuterung dieser Rahmenplanung explizit die gemeindliche Absicht erklärt, "eine städtebauliche Gesamtkonzeption zu erarbeiten, die eine Realisierung über zahlreiche, derzeit nicht festlegbare Bauabschnitte ermöglichen könnte, wobei angesichts der demografischen Entwicklung und der sich weiter verändernden Rahmenbedingungen bzw. Prioritäten (Stichworte: Reduzierung des Flächenverbrauchs; Nachverdichtung in Innenbereichen, Umnutzung statt Neuausweisung etc.; "Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile" gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) eine vollständige Realisierung des gesamten Gebietes derzeit nicht absehbar und in diesem Umfang aus heutiger Sicht auch unwahrscheinlich ist." Dem Planungsträger sind die vom Einwender angemahnten Aspekte somit sehr wohl bewusst.

Ziel war aber lediglich die Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung für eine denkbare bauliche Erweiterung der Ortslage gemäß einer Abgrenzung der Ortsgemeinde, die auf den Grenzen der Flurbereinigung beruhte. Die langfristige Festlegung auf einen entwickelbaren Bereich soll auch als Grundlage für künftige Flächennutzungsplan-Ausweisungen dienen, um Fehler bei unabgestimmt hintereinandergeschalteten Planungen zu vermeiden und ein langfristiges Erschließungs- und Infrastrukturkonzept zu gewährleisten.

So soll diese Rahmenplanung stets Grundlage von (stets dem Bedarf anzupassenden, organischen) Erweiterungen und vor allem Grundlage für evtl. künftige Flächennutzungsplan-Ausweisungen sein, sofern dann überhaupt Bedarf für eine Weiterbesiedlung gegeben ist.

Die zu Recht vom Einwender in Erinnerung gerufene Wahrung der "historischen rheinhessischen Baustruktur und –kultur" sollte daher im Innenbereich auf jeden Fall gefördert werden, auch um eben das ´Ausbluten` des alten Ortskerns und die Erweiterung in die freie Landschaft weitest möglich zu mindern. Allerdings sieht sich die Ortsgemeinde - angesichts der bekannten Probleme bei der Verfügbarkeit dieser Bereiche zu Umbau- oder Modernisierungszwecken bzw. zur Nachverdichtung sowie der aktuell (wenngleich bereits abgeschwächt) noch anhaltenden Nachfrage nach Neubauland mit offener Bauweise – derzeit noch gezwungen, Neubaugebiete auszuweisen wenn sie nicht junge ortsverbundene Familien an andere Gemeinden verlieren will, die attraktives Bauland zur Verfügung stellen.

Dass bei der künftigen Realisierung eines Teilgebietes dieser Rahmenplanung eine Abkehr von der den alten Ortskern Ober-Flörsheims tatsächlich prägenden Rheinhessen typischen Baukultur (Haus-Hof-Bauweise bzw. geschlossenen Bauweise) erfolgen wird, ist angesichts der heutigen Wohn- und Lebensbedürfnisse und der daraus resultierenden Nachfrage nach zeitgemäßen Bauweisen allerdings kaum zu vermeiden.

Die bloße Tatsache, dass "die Erfahrungen räumlicher Planung (zeigen), dass immer wieder kurzfristig Änderungen in den Planungsvorstellungen zu erwarten sind", ist schließlich kein Grund, auf Planungen (auch auf langfristig angelegte und im Hinblick auf die Realisierbarkeit nicht abschätzbare) Planungen ganz zu verzichten; nur so sind die o.g. Fehler bei unabgestimmt hintereinandergeschalteten Planungen zu vermeiden.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Verwaltung schließt sich grundsätzlich den Ausführungen des Planungsbüros an.

Ergänzend dazu ist jedoch auszuführen, dass die Ergebnisse der langfristigen Strukturplanung in Ober-Flörsheim (aber auch in anderen Ortsgemeinden) dazu führen, dass Planungsüberlegungen der vorbereitenden Bauleitplanung auf dem Prüfstand stehen und vor ihrer Konkretisierung in einen Bebauungsplan überdacht werden können.

Im konkreten Fall wird dies dazu führen, dass die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim bei der Verbandsgemeinde die Verlegung der im Flächennutzungsplan dargestellten künftigen Bauflächen beantragen wird.

Die Verwaltung empfiehlt, an der langfristigen Strukturplanung festzuhalten.

Beschlussfassung

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, an der langfristigen Strukturplanung für Ober-Flörsheim festzuhalten und verweist zur Begründung seiner Entscheidung auf die Stellungnahme des Planungsbüros und der Verwaltung.

2.         Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Worms

Sachverhalt:

„Die Abgrenzung der bestandskräftig eingeleiteten Ackerzweitbereinigung Ober-Flörsheim wurde in Abstimmung mit Ihnen im voraus an den Strukturplanentwurf angepasst. In sofern werden aus Sicht der ländlichen Bodenordnung hierzu keine Einwände vorgebracht.

Inhaltlich bitten wir jedoch darum, am südlichen Rand des Gebietes im Bereich des Flurstücks, Flur 3, Nr. 24/1, einen Wirtschaftsweg in gerader Verlängerung des Weges Nr. 159 bis zur Wormser Straße vorzusehen. Der Weg ist erforderlich zur Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen gegenüber der vorgesehenen Eingrünung und als Ersatz für wegfallende landwirtschaftliche Wegebeziehungen. Die gerade Verlängerung des vorzusehenden Weges ist erforderlich, um die zukünftige Neuordnung der Ackerflächen optimal gestalten zu können.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Sollte das Gebiet am Südrand konkret überplant werden, so ist im Rahmen einer Bebauungsplanung zu prüfen, ob eine solche Verbindung zur Wormser Straße in diesem Kurvenbereich der B 271 tatsächlich anzuordnen ist, oder ob nicht vielmehr eine überschaubarere und somit auch verkehrssicherere Anbindung weiter südöstlich sinnvoller ist. Denn es ist auch anzumerken, dass in diesem Bereich durch das Strukturkonzept keine Wirtschaftswegeanbindung überplant wird bzw. entfällt – auch derzeit gibt es nur Anbindungen weiter südöstlich oder über die Straße ´An der Allee` (die auch bestehen bleibt). Außerdem gäbe es dann auch die Möglichkeit, einen Weg auf dem Flurstück 23, also unmittelbar südlich der geplanten Eingrünung, anzuordnen. Dies alles kann aber erst – in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr Worms sowie mit den Belangen der Landwirtschaft – in einem Bauleitplanverfahren geklärt werden; daher sollte der Strukturplan in diesem Bereich u.E. nicht geändert werden.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Abgrenzung des Strukturplangebietes für die künftige Entwicklung der Ortsgemeinde ist mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück abgestimmt und wird bei dem zur Zeit laufenden Ackerzweitbereinigungsverfahren berücksichtigt. Dabei können die Vorgaben hinsichtlich der Führung der Wirtschaftswege und der künftigen Ortsrandeingrünung berücksichtigt werden. Bei der Konkretisierung des Strukturplanes im Rahmen eines Bebauungsplanes werden die Vorgaben zu berücksichtigen sein.

Eine weitere Konkretisierung des Strukturplanes erscheint gegenwärtig nicht erforderlich.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zur Kenntnis und stellt dazu fest, dass die dortigen Forderungen zunächst, wie abgestimmt, im Rahmen der Ackerzweitbereinigung und später im Rahmen eines dann aufzustellenden Bebauungsplanes berücksichtigt werden.

3.         Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Worms

Sachverhalt:

„Zurzeit befinden sich in unserem Fachbereich keine raumbedeutsamen Maßnahmen in der Planung, welche im Rahmen des o. g. Vorhabens in Ober-Flörsheim berücksichtigt werden müssten.

Betroffen von dem Strukturplan der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim ist die Bundesstraße Nr. 271, außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrtsgrenze. Nach Überprüfung der vorgelegten Unterlagen können wir mitteilen, dass seitens des Landesbetriebes Straßen und Verkehr, Worms, gegen das städtebauliche Gesamtkonzept keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die vorgesehene neue Anbindung einer Erschließungsstraße an der B 271 kann jedoch in der dargestellten Form nicht realisiert werden. Die Planung für den gesamten Einmündungsbereich an der B 271 ist unbedingt rechtzeitig im Detail mit dem LSV Worms abzustimmen. Diesbezüglich schlagen wir vor, die technische Gestaltung der Anbindung im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung zu klären.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Sobald das Gebiet im Einmündungsbereich zur B 271 konkret überplant wird, wird die Planung für den gesamten Einmündungsbereich an der B 271 rechtzeitig im Detail mit dem LSV Worms abzustimmen. Im Plan bzw. im Erläuterungstext sind daher auch bereits die abzustimmenden Aspekte (evtl. Versetzung der Ortsdurchfahrt - ´ODE`-Schild -, ggf. aktive Lärmschutzmaßnahme; Einhaltung der 20m-Bauverbotszone zum Fahrbahnrand etc.) angesprochen. Die technische Gestaltung der Anbindung kann jedoch nicht im Rahmen einer großräumigen Strukturplanung geklärt werden.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die konkrete Planung einer Straßenanbindung der künftigen Baufläche an die B 271 erfolgt im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans. Die Vorgaben werden dabei selbstverständlich berücksichtigt.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen des Landesbetrieb Straßen und Verkehr Worms zur Kenntnis und stellt dazu fest, dass bei der späteren Aufstellung eines Bebauungsplans die straßenrechtlichen und technischen Vorgaben beachtet werden.

 

4.         Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Sachverhalt:

„Im Zuge des bzw. der sich aus dem Strukturplan ergebenden, weiteren Bauleitplanverfahren zur Ausweisung des o. a. Baugebietes sind nachstehende wasserwirtschaftliche Belange zu berücksichtigen:

Im Vorfeld der Erschließung ist eine sinnvolle und den gesetzlichen Bestimmungen angepasste Entwässerungskonzeption zu erarbeiten und mit meiner Dienststelle abzustimmen, zumal der größte Teil der dargestellten Erweiterungsfläche nicht im Abwasserbeseitigungskonzept der Verbandsgemeinde Alzey-Land enthalten bzw. berücksichtigt ist.

Das Schmutzwasser ist über die kommunale Kanalisation der Kläranlage Worms zuzuführen.

Für das anfallende, nicht verschmutzte Niederschlagswasser sind im zukünftigen Bebauungsplanentwurf Flächen für die Wasserwirtschaft vorzusehen, die zur Rückhaltung und/oder für eine breitflächige Versickerung/Verdunstung des Regenwassers geeignet sind.

Es ist rechtzeitig zu prüfen, in wieweit Wasser aus evtl. Außengebieten bei starken Regenfällen das zukünftige Baugebiet bedrohen kann.

Die in dem Bereich der zukünftigen Bebauung vorhandenen Bodenstrukturen und Grundwasserverhältnisse sind zu untersuchen, die Ergebnisse sind maßgeblich bei den weiteren Festlegungen zur Entwässerungskonzeption und der Bebaubarkeit (Kellergeschosse).

Wasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

Altablagerungen, Altstandorte u. a. Verdachtsflächen sind ebenfalls nicht betroffen, soweit jedenfalls hier bekannt.

Entlang des Waschbach (Gewässer 3. Ordnung) sind Uferrandstreifen auszuweisen, die künftig eine naturnahe Entwicklung des Grabens sichern und gewährleisten, zumindest auf der südlichen Seite des Baches, dort wo kein vorhandener Weg diese Ausweisung behindert.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Die vom Einwender aufgelisteten wasserwirtschaftlichen Aspekte sind selbstverständlich im Rahmen der Bauleitplanung abzuarbeiten. Die angemahnten Uferrandstreifen entlang des Waschbaches sind bereits im Strukturkonzept skizziert.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Verwaltung verweist auf die Stellungnahme des Planungsbüros. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, zur Kenntnis. Die von dort vorgetragenen wasserwirtschaftlichen Aspekte sind selbstverständlich im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans abzuarbeiten. Dabei wird auch die Frage der Gewässerentwicklung der Gewässer III. Ordnung im Plangebietsbereich eine wesentliche Rolle spielen.

5.         Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Sachverhalt:

„Die Erstellung von Strukturplänen, als Konzepte für die langfristige Entwicklung von Gemeinden, wird von hier aus grundsätzlich begrüßt.

Festzustellen ist, dass das hier vorliegende Planwerk „Ober-Flörsheim Ost“ zweifelsohne weit über den langfristigen Bedarf dieser Ortsgemeinde an Wohnbauflächen hinaus geht. Deshalb erscheint eine Realisierung im vorgesehenen Umfang äußerst unwahrscheinlich.

Vor diesem Hintergrund sollte man sich auf entwickelbare Teilgebiete mit geringen Konfliktpotentialen, vor allem immissionsschutzrechtlicher Art, beschränken.

Aus Sicht der Landwirtschaft ist deshalb grundsätzlich die Schaffung städtebaulicher Gemengelagen, infolge des Heranrückens von Wohngebieten an landwirtschaftliche Betriebsstätten, zu vermeiden. Soweit dennoch solche problematischen Mischnutzungen angestrebt werden, ist vorab durch schalltechnische Gutachten zu prüfen, ob ein Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen konfliktfrei möglich ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere wichtig, dass die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe nicht eingeschränkt wird.

Soweit aufgrund sich ändernder Verkehrsführungen Hauptwirtschaftswegeverbindungen unterbrochen werden und infolge Nachteile für den landwirtschaftlichen Verkehr (unzumutbare Umwege) entstehen, ist dieser Konflikt im Rahmen von verbindlichen Bauleitplanverfahren dahingehend zu bewältigen, dass Ersatzwege ausgewiesen werden.

Geeignet für eine Ortsentwicklung halten wir bspw. das Teilgebiet am Ostrand von Ober-Flörsheim und zwar das Areal östlich der Mühlgasse und südlich des Waschbaches bis zu dem in West-Ost-Richtung verlaufenden Graben im Süden, obgleich landwirtschaftliche Wege tangiert werden und daher Beeinträchtigungen des landwirtschaftlichen Verkehrs nicht auszuschließen sind.

Hingegen ist eine Entwicklung von Wohnbauflächen in den Teilgebieten „An der Allee“, „Südrand der Ortslage“, „Küchenacker“, „Ochsenwiese“ und „Im Borment“, insbesondere angesichts der dort angesiedelten landwirtschaftlichen Hofstellen bzw. Maschinenhallen, u. E. äußerst bedenklich.

Da diese Gebiete von der Emissionslage her problematisch sind drohen Konflikte, deren Lösung im Wege der Bauleitplanung mehr als fraglich erscheint.

Bspw. wird ein Heranrücken von Wohnbebauung an den in der Turnhallenstraße vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieb Eich/Orth nicht zuletzt wegen der Getreideverarbeitung für nicht verträglich gehalten. Vergleichbar ist die Situation im Bereich „Küchenacker“ und „An der Allee“. Dort befinden sich die Hofstellen von Weingütern bzw. landwirtschaftliche Teilaussiedlungen (Hallen). Es ist zu bezweifeln, dass dort Landwirtschaft und Wohnen gegenseitig verträglich sind. Im übrigen ist zu befürchten, dass die Entwicklung von Betrieben behindert wird, was inakzeptabel ist.

In diesem Zusammenhang wird auf die Erläuterung des Strukturkonzeptes (Bewertung der Teilgebiete) verwiesen.

Im Fall einer Ausweisung der Teilgebiete „An der Allee“ und „Südrand der Ortslage“ ergeben sich für die Landwirtschaft verkehrliche Probleme. Die Straße „An der Allee“ und deren östliche Verlängerung haben zentrale Erschließungsfunktion für die östlichen Gemarkungsbereiche. Da es nicht vertretbar ist, den landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr (breite Fahrzeuge und Großmaschinen) durch Wohngebiete zu leiten (Lärm, Abgase) und Alternativen im Ortsbereich nicht gegeben sind, besteht die Notwendigkeit, einen neuen Feldweg entlang der Südgrenze des Baugebietes zu schaffen bzw. dort vorhandene Wege (Flur Nr. 159, 342, 343) für den Schwerlastverkehr auszubauen und ggf. bituminös zu befestigen.

Wichtig ist, dass diese Wegetrasse in den Geltungsbereich von möglichen Baugebieten einbezogen wird und die Herstellungskosten den Erschließungsaufwendungen zugeordnet werden.

Darauf wird seitens der Landwirtschaft bestanden.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Der Planungsträger nimmt die Hinweise der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Die angesprochene Problematik potenzieller Konflikte immissionsschutzrechtlicher Art zwischen neuer Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Interessen wird bei der Erörterung der einzelnen Teilgebiete bereits angesprochen. So wurde auch aus diesem Grund bspw. das Teilgebiet ´An der Allee` im Vorfeld der Planung dahingehend eingehender untersucht und auch die Interessen der Anlieger abgefragt. Dies könnte zur Folge zu haben, dass die bauliche Weiterentwicklung der Gemeinde aufgrund des hohen Konfliktpotenzials in diesem Teilbereich voraussichtlich nicht – wie zunächst von der Flächennutzungsplanung vorgesehen – hier beginnen wird.

Konfliktfreiheit ist allerdings im Falle einer Neuausweisung eines Gebietes als Baugebiet nirgends zu erwarten; das Erfordernis schalltechnischer Gutachten zur Wahrung des landwirtschaftlichen Bestandsschutzes und zur Erzielung von Rechtssicherheit ist voraussichtlich in fast allen (von Landwirtschaft geprägten) Teilbereichen erforderlich, wie im Erläuterungstext bereits dargelegt, auf die der Einwender ja auch verweist.

Zu der vom Einwender schließlich vorgetragenen "Notwendigkeit, einen neuen Feldweg entlang der Südgrenze des Baugebietes zu schaffen bzw. dort vorhandene Wege (Flur Nr. 159, 342, 343) für den Schwerlastverkehr auszubauen und ggf. bituminös zu befestigen", sei auf die entsprechende Stellungnahmen zum Schreiben des DLR (s.o., unter Ziffer 2) verwiesen.

 

 

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Verwaltung schließt sich grundsätzlich den Ausführungen des Planungsbüros an, verweist jedoch darauf, dass die Strukturplanung langfristig angelegt ist. Das bedeutet, dass bei der konkreten Planung im Rahmen eines Bebauungsplans die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Gegebenheiten zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen sind.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zur Kenntnis. Es ist selbstverständlich, dass die bei der späteren Bebauungsplanung vorgefundenen Gegebenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt werden.

6.         Forstamt Rheinhessen in Alzey

Sachverhalt:

1.         „Aus forstlicher Sicht bestehen gegen den Strukturplan der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim keine Bedenken.

2.         Wir regen an, dass die Ausgleichsflächen in dem von der Ortsgemeinde Framersheim gelegenen und geplanten Gebiet für Ausgleichsmaßnahmen erfolgen. Dort sind u. a. Aufforstungsflächen geplant. Dies macht aus dem Grunde Sinn, weil damit erreicht wird, dass die Ausgleichsflächen konzentriert werden, sinnvoll ökonomisch gepflegt und in der Verbandsgemeinde Alzey-Land Waldflächen angelegt werden können.“

Stellungnahme des Planungsbüros:

Der Planungsträger nimmt den Hinweis des Forstamtes mit Dank zur Kenntnis. Sollten die (allerdings umfangreichen) Ökokonto-Flächen der Ortsgemeinde erschöpft sein und noch Flächen für einen umwelt- bzw. naturschutzfachlichen Ausgleich benötigt werden, so wird die Möglichkeit Inanspruchnahme der genannten Framersheimer Aufforstungsflächen - in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde – geprüft.

Stellungnahme der bearbeitenden Abteilung:

Die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim hat zunächst selbst umfangreiche eigene Ausgleichsflächen im Bereich der ehemaligen Umgehungsstraße. Sollten darüber hinaus Ausgleichsflächen benötigt werden, so wird deren Ausweisung zur gegebenen Zeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verwendung von Ökokontoflächen anderer Ortsgemeinden geprüft werden.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die Ausführungen des Forstamtes Rheinhessen zur Kenntnis und verweist auf die Stellungnahme des Planungsbüros und der Verwaltung.

 

c)      Abschließender Beschluss über den Strukturplan

Sachverhalt:

Das Verfahren zur Aufstellung des Strukturplans „Ober-Flörsheim“ für die langfristige Entwicklung der Ortsgemeinde ist damit abgeschlossen. Der Gemeinderat hat den Strukturplan nunmehr als Selbstbindungsplan für die Gemeinde zu beschließen. Der Strukturplan erlangt keine Rechtskraft; er ist bei der weiteren Entwicklung verbindlicher Bauleitpläne (Bebauungspläne) zu berücksichtigen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Strukturplan für Ober-Flörsheim

mit den im Rahmen der Abwägung über die eingegangenen Anregungen beschlossenen Änderungen.

 

6.      Jahresrechnung 2005

  a)Genehmigung der Jahresrechnung

  b) Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten, sowie des 

      Bürgermeisters und der Beigeordneten der VG Alzey-Land für   2005

 

Bürgermeister Gardt und die Beigeordneten Dieterich und Vogt entfernen sich vom Sitzungstisch.

Ratsmitglied Clemens trägt die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 13.07.2006 vor.

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005. Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der VG Alzey-Land wird für die Haushaltsführung im Hj. 2005 einstimmig Entlastung erteilt.

 

 

7.      Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.99 über die Bildung von Erschließungseinheiten im Neubaugebiet „Wasserriss“

Beigeordneter Dieterich entfernt sich wegen Sonderinteresse vom Sitzungstisch. Eine zwischenzeitlich in Kraft getretene Bebauungsplanänderung hat dazu geführt, dass der ursprünglich aus den Parzellen 813 und 812/2 bestehende, selbständige Teil des Blücherringes nun auch von der Alzeyer Straße über die neu vermessene Straßenparzelle 821/4 angefahren werden kann. Die unter Ziffer 1 des anliegenden Gemeinderatsbeschlusses vom 20.10.1999 aus den beiden selbständigen Straßenabschnitten des Blücherringes gebildete Erschließungseinheit nach § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung ist damit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht mehr möglich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die unter Tagesordnungspunkt 2 Ziffer 1 der Gemeinderatssitzung vom 20.10.1999 gebildete Erschließungseinheit wieder aufzuheben. Die jeweils als selbständige Erschließungsanlagen anzusehenden Teile des Blücherringes werden damit getrennt voneinander beitragsmäßig abgerechnet.

 

 

8.      Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Beitragsvorausleistungen für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlagen Blücherring, Deutschherrenstraße / Stetter Straße und Friedrich-Reif-Weg im Neubaugebiet „Wasserriss“

 

Wegen Sonderinteresse entfernt sich Beigeordneter Dieterich vom Sitzungstisch.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig für die erstmalige Herstellung der Verkehrsanlagen im Neubaugebiet „Wasserriss“ eine Vorausleistung in Höhe von 90 % des zu erwartenden beitragsfähigen Aufwandes zu erheben. Die Vorausleistung soll in zwei gleichen Raten einen Monat nach Bekanntgabe der Bescheide (Erlass der Bescheide möglichst bei Baubeginn) und am 15.12.2006 fällig werden. Es gilt die Herstellungsalternative. Auch nicht bebaute Grundstücke können vom Beginn der Baumaßnahme zu Beitragsvorausleistungen herangezogen werden.

 

 

9. Mitteilungen und Anfragen

  • Die Kindergartenleiterin vom Kindergarten Ober-Flörsheim, Frau Schott, teilte in einem Schreiben mit, dass das Tagesbetreuungsausbaugesetz in Kraft getreten ist. Ab 1. September 2006 wurde beim Jugendamt die Betriebserlaubnis für die 2 Plus Regelung beantragt. Das heißt, es können dann zwei Kinder ab 2 Jahre pro Gruppe aufgenommen werden. Dadurch sind im Kindergarten bauliche Veränderungen notwendig.
  • Die Fa. Neff, Alzey hat das Dach der Friedhofshalle überprüft. Es wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
  • Eine Reihe Urnengräber sind fertig gestellt. Nun muss die Friedhofs- und Gebührensatzung geändert werden.
  • Die Entfernung der alten Gräber auf dem Friedhofsteil B ist vorerst abgeschlossen.
  • Die VG hat durch den starken Regen verursachte Schäden festgestellt.
  • Es wurde erneut eine Verkehrszählung wegen eines gewünschten Zebrastreifens über die B 271 durchgeführt. Dieser wurde wieder abgelehnt. Als Alternative wäre eine Verschenkung am Ortseingang möglich bzw. die Einsetzung von Schülerlotsen.
  • Zwei Straßenlampen sind durch Unbekannt beschädigt worden, eine in der Deutsch-herrenstraße und eine in der Kirschgartenstraße. Die Kosten hierfür dürften sich auf ca. 1.200 € pro Lampe belaufen.
  • Bürgermeister Gardt berichtet noch über den Stand des Straßenausbaues im Neubaugebiet Wasserriss.
  • Herr Seber fragte nach der Resonanz für die Aufstellung der Hinweisschilder.