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22. Gemeinderatssitzung, Mittwoch, 30.08.2006
in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 20.00 Uhr Seite 85 - 88 Ende: 21.45 Uhr
Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordnete: Dieterich, Carsten Vogt, Ulrich Ratsmitglieder: Grün, Dieter Neef, Dennis Seber, Frank ab 20.45 Uhr ,Top 6 Kuenen, Paul-Heinz Nesbigall, Heinrich Clemens, Franz Korn, Birgit Reichert, Kay Nakonz, Conchita Stauff, Manfred
entschuldigt: Gerlach, Bayer, Damberger, unentschuldigt: Reitzle Schriftführerin: Rudy, Brigitte Zuhörer: 1
Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 23.08.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung 1. Einwohnerfragestunde 2. Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim -Aufhebungsverfahren- · a) Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB
3. Bebauungsplan „An der Allee“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim - Beschluss über die Einstellung des Verfahrens 4. Bebauungsplan „Friedhofserweiterung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB 5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Elektroanschlusses in der Kommenturei 6. Beratung und Beschlussfassung über Wegeausbesserungsmaßnahmen an der Allee 7. Mitteilungen und Anfragen
1. Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt
2. Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim -Aufhebungsverfahren- a)Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1BauGB
a) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.06 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufhebung des Bebauungsplanes „Donnersbergstraße“ beschlossen. Die Planung wird durch die VG Alzey-Land durchgeführt. Der Vorentwurf des Aufhebungsbebauungsplans liegt nunmehr vor und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die erforderliche Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der Belange für die Abwägung ist erfolgt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Der Gemeinderat hat nunmehr den Vorentwurf des Aufhebungsbebauungsplans für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden) zu verabschieden. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Vorentwurf des Aufhebungsbebauungsplans „Donnersbergstraße“ in der, in der Sitzung vorgestellten Fassung, zu.
b) Parallel zur Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden durchgeführt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Aufhebungsbebauungsplans „Donnersbergstraße“ der OG Ober-Flörsheim als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Die Öffentlichkeit ist durch ortsübliche Bekanntmachung dazu einzuladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Über den Termin ist ein Protokoll anzufertigen; das Protokoll ist dem Gemeinderat im Zuge des weiteren Verfahrens zur Kenntnis zu geben.
3. Bebauungsplan „An der Allee“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim Beschluss über die Einstellung des Verfahrens Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.04.2005 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Allee“ beschlossen. Im Vorfeld des Aufstellungsverfahrens wurden Erörterungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt. Dabei ergaben sich erhebliche Widerstände gegen die beabsichtigte Planung. Gleichzeitig hat die OG einen Strukturplan für die langfristige Entwicklung der Gemeinde aufgestellt und am 19.07.06 verabschiedet. Aufgrund der Ergebnisse der Erörterungsgespräche und der Erkenntnisse aus dem Strukturplan ist nunmehr beabsichtigt, die Planung im Bereich des künftigen Bebauungsplans „An der Allee“ zunächst aufzugeben und das für die weitere Entwicklung der OG notwendige Baugebiet an anderer Stelle zu planen. Die städtebauliche Ordnung des Bereiches „An der Allee“ soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Aufgrund dieser Entwicklung wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „An der Allee“ eingestellt. Hierzu ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den künftigen Bebauungsplan „An der Allee“ vom 30.04. aufzuheben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den künftigen Bebauungsplan „An der Allee“ vom 30.04.2005 aufzuheben.
4. Bebauungsplan „Friedhofserweiterung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB Im Rahmen des Bebauungsplans „An der Allee“ sollte die Erweiterung des Friedhofes für die Zukunft planungsrechtlich gesichert werden. Da der Bebauungsplan „An der Allee“ nunmehr nicht zustande kommt und das Aufstellungsverfahren eingestellt wurde, besteht die Notwendigkeit, die geplante Friedhofserweiterung planungsrechtlich gesondert zu sichern. Hierzu soll der Bebauungsplan „Friedhofserweiterung“ aufgestellt werden. Für die Aufstellung des Bebauungsplans ist zunächst der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB durch den Gemeinderat zu fassen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Friedhofserweiterung“. Von dem künftigen Bebauungsplan ist in der Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, das Grundstück Nr. 307/2, betroffen. Von der VG Alzey-Land wurde das Planungsbüro Dörhöfer & Partner beauftragt, eine Honorarermittlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofserweiterung“ einschließlich des Umweltbereichtes mit integriertem Landschaftsplan abzugeben. Der Rat legt fest, mit der Vergabe des Planungsauftrages zu warten bis die Grundstückseigentumsverhältnisse geklärt sind.
5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe eines Elektroanschlusses in der Kommenturei Zur Aufstellung eines Festplatzanschlusses in der Kommenturei lagen zwei Angebote vor. EWR 4.819,51 € brutto (einschl. elektr. Anschluss) Schneider, Ober-Flörsheim 6.281,40 € brutto (nur Verteilerkasten) Der Gemeinderat vergibt einstimmig den Auftrag an das EWR.
6. Beratung und Beschlussfassung über Wegeausbesserungsmaßnahmen an der Allee Auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses soll der Weg „An der Allee“ frühestens im nächsten Frühjahr ausgebaut. Werden. Der Rat stimmt einstimmig der Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses zu.
7. Mitteilungen und Anfragen
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