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25. Gemeinderatssitzung Mittwoch, 13.12.2006
in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 20.00 Uhr Seite 95 - 100 Ende: 21.40 Uhr
Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordnete: Dieterich, Carsten Vogt, Ulrich Ratsmitglieder: Grün, Dieter Bayer, Horst Nesbigall, HeinrichClemens, Franz Korn, Birgit Reichert, Kay Nakonz, Conchita
entschuldigt: Gerlach, Seber, Damberger, Kuenen, Stauff, unentschuldigt: Neef, Reitzle, Schriftführer: Vogt, Ulrich Zuhörer: 1
Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 30.11.2006 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Zur Niederschrift der letzten Sitzung sowie zur Tagesordnung wurden keine Einwände erhoben .Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 1. Einwohnerfragestunde 2. Festsetzung der Steuerhebesätze und laufenden Entgelte für das Haushaltsjahr 2007 3. Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim a) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 4. Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ – Aufhebungsverfahren a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB 5. Beratung und Beschlussfassung über Austausch der Überlaufleitung am Wasserbehälter in der Weedengasse 6. Beratung und Beschlussfassung über Reparaturmaßnahmen am gemeindeeigenen Laubsauger 7. Beratung und Beschlussfassung über Hinweisschilder in der Ortsgemeinde 8. Mitteilungen und Anfragen
1. Einwohnerfragestunde Es wurden keine Fragen gestellt.
2. Festsetzung der Steuerhebesätze und laufenden Entgelte für das Haushaltsjahr 2007 Der erste Zahlungstermin für die gemeindlichen Abgaben ist der 15. Februar des Jahres. Der Beschluss über den Haushaltsplan der Gemeinde ist jedoch nicht immer zu diesem Zeitpunkt gefasst. Zur rechtzeitigen Erhebung der Einnahmen ist eine vorherige Beschlussfassung über die Höhe der gemeindlichen Abgaben sinnvoll. Der Gemeinderat wird daher noch vor der endgültigen Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2007 die Höhe der nachfolgenden Steuer bzw. Entgeltsätze bindend festsetzen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Hj. 2007 wie folgt festzusetzen: 1. a) für land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundstuer A): 269 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 317 % 2. Gewerbesteuer: 352 % 3. Die Hundesteuer beträgt für den 1. Hund: 36,00 € 2. Hund 52,00 € für jeden weiteren Hund: 60,00 € Die Hundesteuer wurde bei drei Gegenstimmen beschlossen. Die Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für gemeindliche Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgelegt: 1. Weinbergshut: 35,- €/ ha (Vorjahr: 33,-€) 2. Wirtschaftswegebeiträge: 8,-€/ha (Vorjahr: 8,-€) Die Wirtschaftswegebeiträge mit 8,-€/ha wurden vom Landwirtschaftsausschuss am 6.12.06 empfohlen. Diese Hebesätze wurden einstimmig beschlossen.
3. Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim a. Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB b. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB a) Die VG-Verwaltung hat den Entwurf der 5. Änderung öffentlich ausgelegt. Die Offenlegung wurde ortsüblich bekannt gemacht: die Träger öffentlicher Belange davon informiert. Gleichzeitig wurde das erneute Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.10. bis zum 01.12.2006 durchgeführt. Während der Offenlegungsfrist wurden weder von privater Seite noch seitens der Behörden oder Trägern öffentlicher Belange Anregungen zu der Bebauungsplanänderung vorgetragen. Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich. b) Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wasserriss – 5. Änderung“ ist damit abgeschlossen. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan nunmehr gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Bebauungsplan „Wasserriss – 5. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Betroffen sind die Grundstücke Flur 1 Nr. 812/2, 812/3 und 821/4. Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung und wird daher nach Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat bekannt gemacht. Er tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
4. Bebauungsplan „Donnersbergstraße“ – Aufhebungsverfahren- a. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB b. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB a) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Aufhebungsbebauungsplanes „Donnersbergstraße“ wude als Erörterungstermin am 25.10.2006 im Rathaus der OG durchgeführt. Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht; es erschien jedoch niemand. Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich. b) Die VG-Verwaltung hat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 30.08. bis zum 29.09.2006 an der Aufstellung des Aufhebungsbebauungsplans „Donnersbergstraße“ beteiligt. Während der Beteiligungsfrist wurden keine Anregungen vorgetragen. Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug ebensfalls nicht erforderlich. c) Im Zuge des weiteren Aufstellungsverfahrens ist der Entwurf des Aufhebungsbebauungsplans „Donnersbergstraße“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs des Aufhebungsbebauungsplans „Donnersbergstraße“. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 bs. 2 BauGB erneut an dem Aufstellungs-verfahren zu beteiligen.
5. Beratung und Beschlussfassung über Austausch der Überlaufleitung am Wasserbehälter in der Weedengasse Wegen dem Austausch und der Finanzierung der Ablaufleitung am Wasserbehälter fand am 28.11.2006 eine Besprechung mit der Jagdgenossenschaft und am 6.12.06 mit dem Landwirtschaftsausschuss statt Die VG hat eine beschränkte Ausschreibung zu dieser Maßnahme ausgeführt. Der billigste Anbieter ist die Fa. Philipp Waldmann, Alzey mit einem Betrag von 8.821,- € brutto. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Arbeiten an die Fa. Philipp Waldmann. Die entstehenden Kosten sollen sich die OG (Juwi Sonderwegebau) und die Jagdgenossenschaft teilen. 5.000 € kommen vom Sonderwegebaukonto, 3.000 € von der Jagdgenossenschaft und 2.000 € vom Wegebaukonto.
6. Beratung und Beschlussfassung über Reparaturmaßnahmen am gemeindeeigenen Laubsauger Der Gemeinderat beschließt die Reparatur des Laubsaugers. Es soll ein neuer Motor für rund 800 € eingebaut werden und künftig eine jährliche Wartung stattfinden.
7. Beratung und Beschlussfassung über Hinweisschilder in der Ortsgemeinde Dem Gemeinderat wurden die Standorte bekannt gegeben. Er wurde über die Finanzierung informiert und das weitere Vorgehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die sieben Standorte und dass die Gemeinde für alle Kosten in Vorlage tritt. Die einzelnen Schilder sollen für 75 € verkauft werden, wobei der Preis bei Bestellung fällig wird. Der Bürgermeister soll mit den betroffenen Anliegern in Kontakt treten, ob sie mit dem Aufstellen eines „Schilderhäuschens“ einverstanden sind. 8. Mitteilungen und Anfragen · Das EWR reparierte am Schulweg Straßenlaternen. Für 960 € musste sogar eine ganze Lampe ausgetauscht werden. Es wurde angeregt, erneut nach diesen Lampen zu schauen, da heute abend wieder mehrere Lampen nicht brennen. Außerdem sind im Neubaugebiet etliche Lampen defekt. · Das EWR berechnet uns jährlich für eine Lampe 25 €. Insgesamt zahlten wir im Jahr 2006 5.575 € für die Lampenunterhaltung. · Die Brücke Ecke Mühlgasse verlängerte Turnhallenstraße wurde von einem LKW beschädigt. Die Versicherung hat bereits mit uns Kontakt aufgenommen und wird den Schaden zahlen. · In der Streitsache Fa. Wust gegen OG wurde die Gerichtsverhandlung vom 4.12.06 auf den 05.02.07 vertagt. · Die SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates setzt sich für einen Fußgängerüberweg über die B 271 in unserer Ortsgemeinde ein. Sie verfasste einen Zeitungsartikel, schaltete das Straßenverkehrsamt Worms, die VG und die Landesregierung über den Landtagsabgeordneten Zuber in dieser Sache ein. · Die Gemeinde stellt dem Förderverein der GHS Flomborn 100 € für die Errichtung eines Spielgerätes zur Verfügung. · Dem Buchautor Dr. Elmar Rettinger werden ebenfalls für den Druck seines Buches „Die vergessene Staatsgrenze“ zwischen Bayern und Rheinhessen 100 € zur Verfügung gestellt. · Die VG Alzey-Land stellt uns 197,88 € im Rahmen der Altenhilfe zur Verfügung. · Der Bürgermeister bedankte sich bei den Helfern des adventlichen Nachmittags für Senioren. · Der Weihnachtsmarkt verbrauchte rund 160 kw Strom. Dieser wurde erstmals aus dem neuen Festanschluss der OG bereit gestellt. Für die Verteilung schaffte die OG 200 m Verlängerungskabel und 4 Unterverteiler an. Die Gesamtkosten mit Festanschluss beliefen sich auf 5.699,51 €. · Der nächste Neujahresempfang findet am 7.01.07, 18.00 Uhr in der Gemeindehalle Ober-Flörsheim statt. Die Gemeinderäte werden gebeten wieder Häppchen bereit zu stellen und beim Einrichten und Schmücken der Halle zu helfen. Erster Termin ist Donnerstag, 4.1.07, 17.00 Uhr, in der Gemeindehalle. · Der Landfrauenverein spendet eine Tischtennisplatte für den neuen Spielplatz im Neubaugebiet. · Die Fraktionen sollen vor dem 17.01.07 (Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses) Vorschläge für den Haushalt 2007 einbringen. · Das Essen des Gemeinderates wird auf Anfang 2007 vertagt.
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