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06.11.2008

38. Gemeinderatssitzung

Mittwoch, 27.08.2008

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus

                        Beginn:        20.00 Uhr                                         Seite    144 -   147

                        Ende:            22.05 Uhr

 

Anwesend:

Ortsbürgermeister:   Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:    Dieterich, Carsten

                                   Vogt, Ulrich

Ratsmitglieder:         Gerlach, Gabriele

                                   Grün, Dieter

                                   Bayer, Horst

Damberger, Wilhelm

Kuenen, Paul-Heinz

Nesbigall, Heinrich

Clemens, Franz

Korn, Birgit

Reichert, Kay

Nakonz, Conchita

Stauff, Manfred

entschuldigt:               Neef, Dennis Seber, Frank

unentschuldigt:           Reitzle, Hans

Schriftführerin:            Rudy, Brigitte 

Zuhörer:                      1

Gäste:                         VGV Alzey-Land, Herr Caspar

                                   Planungsbüro Dörhöfer, Herr Hampel

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 14.08.2008

unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

1.      Einwohnerfragestunde

2.      Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2007

a)      Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

b)      Entlastung der Verwaltung

3.      Erlass einer kombinierten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung an der Allee

a)      Verabschiedung des Entwurfs der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b)      Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

4.      Satzung der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BGB an Grundstücken im Gemeindegebiet von Ober-Flörsheim             - „Vorkaufsrechtsatzung Friedhofserweiterung“ –

5.      Tilgung eines Kommunalkredites

6.      Mitteilungen und Anfragen

 

1.      Einwohnerfragestunden

Es werden keine Fragen gestellt.

 

2.      Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2007

a.      Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

b.     Entlastung der Verwaltung

Die Jahresrechnung 2007 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 20.08.2008 geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Haushaltsplanansätze im Wesentlichen eingehalten wurden. Frau Drackert trug den vom Fachbereich Organisation und Finanzen erstellten Rechenschaftsbericht vor und gab dazu die notwendigen Erläuterungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die vorliegende Jahresrechnung 2007 zu genehmigen.

In Vertretung des Vorsitzenden Neef verliest das Ausschussmitglied Wilhelm Damberger den Prüfungsbericht .

Dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der VG Alzey-Land wird für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt.

Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig .

 

3.      Erlass einer kombinierten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung an der Allee

a.      Verabschiedung des Entwurfs der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für das Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

b.     Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

In seiner Sitzung am 26.03.2008 hat der Gemeinderat der Aufstellung einer Einbeziehungs- bzw. Ergänzungssatzung gem. § 34 BauGB im Grundsatz zugestimmt. Die Kosten der Aufstellung der Satzung tragen die Antragsteller, die ihrerseits das Planungsbüro Dörhöfer & Partner, Engelstadt, mit den Planungsarbeiten beauftragt haben.

Der Entwurf der Satzung liegt nunmehr vor. Dabei hat sich ergeben, dass die zu erlassende Satzung eine kombinierte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung sein wird. Die Satzung ist eine Ergänzungssatzung in soweit, als die bisher dem Außenbereich zugeordneten Grundstücke Nr. 338/2, 339, 340 und 341 (An der Allee) zukünftig dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugeordnet werden sollen. Darüber hinaus wird für die Grundstücke Nr. 35, 37 und 38/1 (Wormser Straße 24 und 28) klargestellt, dass die bebauten Teile der vorgenannten Grundstücke dem Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB zugeordnet sind.

Der Satzungsentwurf liegt nunmehr vor und ist vom Gemeinderat für das weitere Aufstellungsverfahren zu verabschieden. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB durchgeführt, d. h., dass auf die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange) verzichtet wird. Durchzuführen sind die Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlegung) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange).

Herr Hampel vom Planungsbüro Dörhöfer gibt Erklärungen zum vorliegenden Plan ab. 

Bei den Textlichen Festsetzungen wird im § 3 die Ziffer 1 gestrichen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Entwurf der Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „An der Allee“ mit der Änderung im § 3 Streichung des Absatz 1 in der in der Sitzung vorgestellten Fassung zu.

b. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die Ergänzungs- und Klarstellungssatzung ist deren Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Gleichzeitig wird die Verwaltung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB an der Aufstellung der Satzung beteiligen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs der Ergänzungs- und Klarstellungssatzung „An der Allee“.

 

4.      Satzung der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BGB an Grundstücken im Gemeindegebiet von Ober-Flörsheim - „Vorkaufsrechtsatzung Friedhofserweiterung“

Die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim zieht städtebauliche Maßnahmen dahingehend in Betracht, dass die westlich des bestehenden Friedhofes gelegenen Grundstücke zu dessen Erweiterung in den Friedhofsbereich einbezogen werden sollen. Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung steht der Ortsgemeinde gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ein Vorkaufsrecht an den durch Satzung zu bezeichnenden Flächen zu.

Aus diesem Grunde soll ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken, Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, Nr. 307/2 und 308, begründet werden. Hierzu wird die Vorkaufsrechtssatzung „Friedhofserweiterung“ erlassen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die „Satzung der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an Grundstücken im Gemeindegebiet von Ober-Flörsheim – Vorkaufsrechtssatzung Friedhofserweiterung“.

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

5.      Tilgung eines Kommunalkredites

Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1976 nahm die OG einen Kommunalkredit über 36.000 € auf. Die Restschuld beträgt zum 30.06.08 noch 8.992,25 €. 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den am 30.09.08 fälligen Kommunalkredit bei der Landesbank Rheinland-Pfalz außerordentlich zu tilgen.

 

6.      Mitteilungen und Anfragen

·        Bürgermeister Gardt hält Rückblick auf das Verbandsgemeinde-Weinfest im Juni 2008. Er dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz. insbesondere den Helfern beim Aufbau der Bühnen, Svenja Germann-Vering für die Organisation des Festumzuges, Frau Gerlach für die Planung der Weinprobe und allen mitwirkenden Vereinen und den Anwohnern der Hauptstraße und der Kommenturei.

·        In der ehemaligen S-Kurve Richtung Kirchheimbolanden wurde mit den Helfern R. Dieterich, H. Bayer, W. Damberger, K. Reichert und Bürgermeister Gardt der abgelagerte Müll entsorgt und zur Mülldeponie gebracht.

·        Die Reinigung der Gullys wurde am 17.05.08 durch die Ratsmitglieder Grün, Stauff und Dieterich durchgeführt, die anschließende Verköstigung fand bei Frau Korn statt.

·        Der Brunnenauslauf in der Weedengasse ist defekt. 

·        Wegen eines Kerbeprogramms sollte sich der Vereinsring Gedanken machen. Es wird darüber nachgedacht die Kerbe nächstes Jahr evtl. in der Kommenturei stattfinden zu lassen.

·        Die Friedhofssatzung wird z.Z. von der VG überarbeitet und uns dann zur Beschlussfassung vorgelegt.

·        Der Lebensmittelmarkt Norma hat Interesse an einem Grundstück für ein Ladenprojekt gezeigt. Eine gemeinsame Besprechung findet am 12.09.08, 10.00 Uhr, im Rathaus statt. 

·        Wegen der Nutzung eines Gartengeländes als Abstellplatz für Altfahrzeuge wurde die Kreisverwaltung – Untere Wasserbehörde von der VG angeschrieben.

 

Anfragen:

·        Frau Gerlach weist darauf hin, dass der Plan für den Spielplatz im Neubaugebiet Wasserriss vor längerer Zeit erarbeitet wurde und danach nichts mehr geschehen sei. Herr Gardt informiert, dass die Fa. Bentz beauftragt ist, die Fläche zu planieren und eine Stützmauer zu erstellen.

·        Weiterhin fragt Frau Gerlach nach dem Ausbau des Untergeschosses im Kindergarten. Laut Bürgermeister Gardt fand eine Besichtigung durch Hr. Seitz, VG Alzey-Land und Hr. Münch zwecks Ausschreibung statt.

·        Herr Reichert informiert sich wegen des entfernten Baumes am Wasserhaus und ob eine Ersatzpflanzung erfolgt.

·        Bürgermeister Gardt moniert, dass durch Landwirte Spritzbrühe vor dem Wasserhaus ausläuft.

·        Hr Damberger weist darauf hin, dass am Betonweg Richtung Untere Mühle an 2 gepflanzten Bäumen die Stickel weg sind und die Gefahr besteht, dass die Bäume bei starkem Wind abbrechen. Hierfür ist die Fa. Juwi zuständig.

·        Hr. Kuenen fragt im Auftrag der Abt. Fußball ob es möglich ist, von der Dusche zur Treppe an der Gemeindehalle einen Zebrastreifen anzubringen, da dort von Autofahrern oftmals keine Rücksicht auf die Fußballjungen beim Überqueren der Straße genommen wird. Da in diesem Bereich eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet ist, ist dies nicht möglich. 

·        Hr. Stauff fragt nochmals nach dem ausgespülten Bach zwischen den Weinbergen unterhalb des Kindergartens. Außerdem weist er auf den schlechten Zustand der Grünanlage in der Weedengasse hin.