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27.02.2003

39. Gemeinderatssitzung,

Mittwoch, den 22.01.2003, 19.30 Uhr

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus       

Beginn:        19.30 Uhr                                                      Seite 131 - 134

                        Ende:            22.30 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister:    Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:      Nies, Willi

Seber, Frank

Ratsmitglieder:           Gerlach, Gabriele ab 20.00 Uhr, TOP 2

Grün, Dieter 

Hahn, Klaus

                                   Neef, Dennis

                                   Simmet, Rüdiger

                                   Bayer, Horst  

                                   Dieterich, Carsten

Heublein, Donja  ab 20.30 Uhr, TOP 3

Kuenen, Paul Heinz

Nesbigall, Heinrich

            Reitzle, Hans 

            Schottler, Marcus

entschuldigt:               Catrein, Röhl

unentschuldigt:

Urkundspersonen:      Neef, Schottler

Schriftführerin:            Rudy, Brigitte

Zuhörer:                      2

 

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 09.01.2003 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

 

Öffentlicher Teil

1.)   Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung bzgl. der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2002

2.)   Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2003

3.)   Beratung und Beschlussfassung über Abschlusszahlung Wegebau ehem. Umgehungsstraße

4.)   Neufassung Baugebiet Wasserriß

5.)   Mitteilungen und Anfragen

 

1.Bekanntgabe der Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung bzgl. der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2002

Bürgermeister Gardt trägt das Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms vom 26.11.02 betr. 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan Hj. 2002 vor. Durch eine außerordentliche Tilgung eines Kredites in Höhe von 54.800 € bei der KSK wurde dies erforderlich. Durch die inzwischen eingegangene Zahlung der Fa. Juwi ist der Haushalt nun ausgeglichen.

 

2.Beratung und Beschlussfassung über Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2003

Frau Drackert von der VG Alzey-Land trug den Haushaltsplan mit allen Haushalts-stellen vor. Anstehende Fragen wurden von ihr beantwortet.

Der Verwaltungshaushalt wurde in Einnahmen und Ausgaben auf 569.600 Euro und im Vermögenshaushalt auf 134.800 Euro festgesetzt.

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern und die Hundesteuer bleiben unverändert.

Für den Wegebau sollen 2 Sparbücher für Sonderrücklagen angelegt werden, eines für den Anteil von jährlich 8.000 € aus der Zahlung der Fa. Juwi und das zweite aus den allgemeinen Wegebaubeiträgen.

Im Investitionsprogramm wurden weitere Ergänzungen aufgenommen:

1.000,00 €  Kopierer

3.000,00 €  Mulcher

1.000,00 €  Erweiterung des Friedhofsweges und Erneuerung der Wasserleitung

Der Gemeinderat stimmte einstimmig aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz dem vorgetragenen Haushaltsplan, Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2003 zu.

 

3.      Beratung und Beschlussfassung über Abschlusszahlung Wegebau ehem. Umgehungsstraße 

Die Kosten für den Wegebau ehem. Umgehungsstraße betragen 53.666,23 €.

Der Weg wurde finanziert über Jagdgenossenschaft, Beiträge aus dem Wegebau und aus Zuschüssen vom Land. Der noch offenstehende Betrag in Höhe von 4.481,68 € wird von den Konzessionsabgaben der Fa. Juwi bezahlt. Das dann noch vorhandene Restguthaben wird auf das Sonderkonto eingezahlt.

Der Rat stimmte einstimmig dieser Verfahrensweise zu.

 

4.      Neufassung Baugebiet Wasserriß

Herr Dörrhöfer vom Planungsbüro Dörrhöfer & Partner, Engelstadt trug den Bebauungsplan „Wasserriß-Neufassung vor.

Der Gemeinderat fasste die nachstehenden einstimmigen Beschlüsse:

·        Vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenverkehrsamtes soll die neue Erschließungsstraße direkt auf die B 271 stoßen und als Einbahnstraße ausgewiesen werden.

·        Weiterhin soll versucht werden, das Leitungsrecht entfallen zu lassen durch die Mitbenutzung des Entwässerungsgrabens, vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenverkehrsamtes.

·        Die Baugrenze im Gewerbegebiet der Fa. Bentz / Pfirsching wird erst nach weiteren Verhandlungen mit dieser festgelegt.

·        Die Verlängerung Blücherring in Richtung Umgehungsstraße soll nach den anbaubaren Grundstücken als Wirtschaftsweg dargestellt werden.

·        Der Wirtschaftsweg Nr. 870 soll entsprechend seiner tatsächlichen Funktion als Wirtschaftsweg dargestellt werden.

 

Für den Fall, dass der vorgesehene Änderungskatalog in allen Punkten genehmigt wird, beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Durchführung des frühzeitigen Bürgerbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss-Neufassung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Betroffene und interessierte Bürger sind durch ortsübliche Bekanntmachung dazu einzuladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben.

Bezüglich der Verhandlungen mit der Fa. Bentz wird im nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung beraten und beschlossen (TOP 10).

 

5.      Mitteilungen und Anfragen

·        Die VG zahlte als Altenhilfe für Seniorennachmittag bzw. Seniorenfahrt insgesamt 178,50 €.

·        An die VG Alzey-Land muss als Kostenerstattung für die Niederschlagswasser-beseitigung der Ortsstraßen für 2002 ein Betrag von 7.341,30 € erstattet werden.

·        Wegen der Einrichtung eines Fußgängerüberweges wurde durch das Straßen- und Verkehrsamt Worms eine Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab, dass die notwendigen Verkehrszahlen von mindestens 50 – 100 Fußgängern und 200 – 300 Fahrzeugen pro Stunde in den Spitzenzeiten des Verkehrs nicht erreicht wurden. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist nach den vorliegenden Bestimmungen deshalb nicht geboten.

·        Von der VG Alzey-Land wurde auf Anregung der OG die nachstehende verkehrs-rechtliche Anordnung getroffen.

1.      Die Haltestelle an der B 271 (Alzeyer Str.) in Höhe des Gasthauses Breivogel wird aufgehoben. Das Zeichen 227 „Bushaltestelle“ ist zu entfernen.

2.      Eine neue Bushaltestelle wird an der B 271 (Alzeyer Str.) eingerichtet. Hierfür ist das Verkehrszeichen an der ersten Zufahrt zum Anwesen Alzeyer Str. 45, aus Fahrtrichtung Alzey kommend aufzustellen.

·        Kindergartenkinder besuchten den Ortsbürgermeister im Rathaus und beantragten den Ausbau des Raumes im Untergeschoss des Kindergartens.

·        Herr Schottler fragte nach der Weiterführung des Heimatmuseums nachdem der Leiter, Herr Hessinger, verstorben ist.

Herr Reitzle wird in diesem Zusammenhang gebeten, sich gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister ein vorhandenes schmiedeeisernes Gitter zwecks Abschluss zum Heimatmuseum im Bürgerhaus anzusehen.