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40. Gemeinderatssitzung Mittwoch, 22.10.2008
in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 19.30 Uhr Seite 153 - 156 Ende: 22.15 Uhr
Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordnete: Dieterich, Carsten Vogt, Ulrich Ratsmitglieder: Gerlach, Gabriele Grün, DieterNeef, Dennis Bayer, Horst Damberger, Wilhelm Kuenen, Paul-Heinz Clemens, Franz Reichert, Kay Nakonz, Conchita Stauff, Manfred Maier, Rudolf Eckhardt, Peter
entschuldigt: Reitzle, Korn unentschuldigt: -/- Schriftführerin: Rudy, Brigitte Zuhörer: 2 VGV Alzey-Land: Herr Caspar, Frau Rüttiger Herr Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 09.10.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung
- Vergabe des Planungsauftrages
a) Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Ratsmitglied Heinrich Nesbigall hat mit Schreiben vom 02.10.2008 sein Mandat gem. § 30 Abs. 3 GemO aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Bürgermeister Gardt dankt für die 14-jährige Arbeit im Gemeinderat. Nachfolger der Liste „FWG Gardt“ ist Peter Eckhardt. Dieser ist bereit als Nachfolger aufzurücken. Bürgermeister Gardt verpflichtet Herrn Eckhardt gem. § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag und weist ihn auf seine Pflichten hin.
3. Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim - Vergabe des Planungsauftrages Das Planungsbüro Dörhöfer & Partner hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Im Borment“ bereits erhebliche Vorausleistungen erbracht, ohne dass dafür bisher der Auftrag erteilt wurde. Zur Vorbereitung der Auftragserteilung hat das Planungsbüro ein Pauschalhonorarangebot für die Leistungsphasen 1-3 (bis einschl. Vorentwurf) vorgelegt. Das Pauschalhonorarangebot beläuft sich auf 6.323,34 € brutto (incl. MwSt. und Nebenkosten). Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Planungsbüro Dörhöfer & Partner den Auftrag für die Planung des Bebauungsplans „Im Borment“ zu erteilen.
4. Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim a. Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB b. Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB a) Wegen Sonderinteresse entfernen sich der Ortsbürgermeister Gardt und die Ratsmitglieder Dieterich und Stauff vom Sitzungstisch. Der 2. Beigeordnete Vogt übernimmt den Vorsitz. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.07 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Borment“ beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Dörhöfer & Partner beauftragt. Der Bebauungsplanvorentwurf liegt nunmehr, nachdem das Lärm/Staubgutachten durch den Gutachter endlich vorgelegt wurde, vor. Die erforderliche Festlegung des Umgangs und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der Belange für die Abwägung ist erfolgt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Der Gemeinderat hat nunmehr den Bebauungsplanvorentwurf für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden) zu verabschieden. Herr Caspar macht zu diesem Thema noch einige grundsätzliche Ausführungen. Herr Dörhöfer vom Planungsbüro spricht die textlichen Festsetzungen durch. Bei 3 Enthaltungen wird die Dachfarbe rot und lehmgelbe Töne vorgegeben. Die Dachneigung wird von 23 – 45 Grad festgesetzt. Der Gemeinderat stimmt bei 4 Enthaltungen dem Bebauungsplanvorentwurf „Im Borment“ in der vorgestellten Fassung zu. b) Im Zuge des Aufstellungsverfahrens ist zunächst das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen; hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Parallel zur Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden durchgeführt. Die bearbeitende Abteilung der VG-Verwaltung schlägt vor, das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Borment“ als Erörterungstermin derart durchzuführen, dass die Verwaltung einen Termin im Rathaus der OG anberaumt und im Rahmen dieses Termins die betroffene und interessierte Öffentlichkeit über die Planungs-absicht der OG unterrichtet und diese mit ihnen erörtert. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Borment“ als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird durch ortsübliche Bekanntmachung dazu eingeladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Über den Termin ist ein Protokoll anzufertigen, das dem Gemeinderat im Zuge des weiteren Verfahrens zur Kenntnis gegeben wird.
5. Änderung der Friedhofssatzung Die Anlage eines Urnengrabfeldes und die Räumung abgelaufener Grabstätten auf dem Friedhof der OG Ober-Flörsheim erforderte die Überarbeitung der bisher gültigen Friedhofssatzung aus dem Jahre 1985. Ein Entwurf der neuen Friedhofssatzung wurde in der letzten Sitzung behandelt. Nach der Überarbeitung wurde sie nun erneut vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung die vorgelegte Fassung.
6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung Die z.Z. gültige Friedhofsgebührensatzung stammt vom 01.01.2002. Da die Gebühren letztmalig zum 01.01.1999 erhöht wurden und um einen Deckungsgrad von wenigstens 50 % der anfallenden Kosten im Bereich des Bestattungswesens sicherzustellen, mussten die Friedhofsgebühren angehoben werden. Der Gemeinderat stimmt bei einer Enthaltung der neuen Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu.
7. Ergänzungswahlen zum Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss Das ausgeschiedene Ratsmitglied Heinrich Nesbigall war Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss. Die Fraktion “FWG Gardt“ schlägt Peter Eckhardt für die Besetzung beider Positionen vor. Der Gemeinderat stimmt einstimmig, bei Enthaltung durch den Bürgermeister, dem Vorschlag zu.
8. Mitteilungen und Anfragen
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