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03.02.2009

40. Gemeinderatssitzung

Mittwoch, 22.10.2008

 

in Ober-Flörsheim, Rathaus

                        Beginn:        19.30 Uhr                                         Seite    153 -   156

                        Ende:            22.15 Uhr

 

Anwesend:

Ortsbürgermeister:   Gardt, Adolf

Ortsbeigeordnete:    Dieterich, Carsten

                                   Vogt, Ulrich

Ratsmitglieder:         Gerlach, Gabriele

                                   Grün, Dieter

                                   Neef, Dennis 

Bayer, Horst

Damberger, Wilhelm

Kuenen, Paul-Heinz

Clemens, Franz

Reichert, Kay

Nakonz, Conchita

Stauff, Manfred

Maier, Rudolf

Eckhardt, Peter

 

entschuldigt:               Reitzle, Korn

unentschuldigt:           -/- 

Schriftführerin:            Rudy, Brigitte                                                 

Zuhörer:                      2

VGV Alzey-Land:        Herr Caspar, Frau Rüttiger

Herr Dörhöfer vom Planungsbüro Dörhöfer

Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 09.10.2008

unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden.

Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
  3. Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

- Vergabe des Planungsauftrages

  1. Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a)      Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

b)      Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

  1. Änderung der Friedhofssatzung
  2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
  3. Ergänzungswahlen zum Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
  4. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

1.      Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen gestellt.

2.      Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Ratsmitglied Heinrich Nesbigall hat mit Schreiben vom 02.10.2008 sein Mandat gem. § 30 Abs. 3 GemO aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt.

Bürgermeister Gardt dankt für die 14-jährige Arbeit im Gemeinderat.

Nachfolger der Liste „FWG Gardt“ ist Peter Eckhardt. Dieser ist bereit als Nachfolger aufzurücken.

Bürgermeister Gardt verpflichtet Herrn Eckhardt gem. § 30 Abs. 2 GemO per Handschlag und weist ihn auf seine Pflichten hin. 

 

3.      Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

- Vergabe des Planungsauftrages

Das Planungsbüro Dörhöfer & Partner hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Im Borment“ bereits erhebliche Vorausleistungen erbracht, ohne dass dafür bisher der Auftrag erteilt wurde. 

Zur Vorbereitung der Auftragserteilung hat das Planungsbüro ein Pauschalhonorarangebot für die Leistungsphasen 1-3 (bis einschl. Vorentwurf) vorgelegt. Das Pauschalhonorarangebot beläuft sich auf 6.323,34 € brutto (incl. MwSt. und Nebenkosten). 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Planungsbüro Dörhöfer & Partner den Auftrag für die Planung des Bebauungsplans „Im Borment“ zu erteilen.

 

4.      Bebauungsplan „Im Borment“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim

a.      Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

b.     Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

a) Wegen Sonderinteresse entfernen sich der Ortsbürgermeister Gardt und die Ratsmitglieder Dieterich und Stauff vom Sitzungstisch.

Der 2. Beigeordnete Vogt übernimmt den Vorsitz.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.03.07 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Borment“ beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Dörhöfer & Partner beauftragt.

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt nunmehr, nachdem das Lärm/Staubgutachten durch den Gutachter endlich vorgelegt wurde, vor. Die erforderliche Festlegung des Umgangs und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der Belange für die Abwägung ist erfolgt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt. Der Gemeinderat hat nunmehr den Bebauungsplanvorentwurf für die Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden) zu verabschieden. 

Herr Caspar macht zu diesem Thema noch einige grundsätzliche Ausführungen.

Herr Dörhöfer vom Planungsbüro spricht die textlichen Festsetzungen durch. Bei 3 Enthaltungen wird die Dachfarbe rot und lehmgelbe Töne vorgegeben. Die Dachneigung wird von 23 – 45 Grad festgesetzt. 

Der Gemeinderat stimmt bei 4 Enthaltungen dem Bebauungsplanvorentwurf „Im Borment“ in der vorgestellten Fassung zu.

b) Im Zuge des Aufstellungsverfahrens ist zunächst das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen; hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich.

Parallel zur Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens wird das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden durchgeführt. 

Die bearbeitende Abteilung der VG-Verwaltung schlägt vor, das frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Borment“ als Erörterungstermin derart durchzuführen, dass die Verwaltung einen Termin im Rathaus der OG anberaumt und im Rahmen dieses Termins die betroffene und interessierte Öffentlichkeit über die Planungs-absicht der OG unterrichtet und diese mit ihnen erörtert.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Borment“ als Erörterungstermin an einem Nachmittag im Rathaus durchzuführen. Die Öffentlichkeit wird durch ortsübliche Bekanntmachung dazu eingeladen. Bei dem Termin ist Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung zu geben. Über den Termin ist ein Protokoll anzufertigen, das dem Gemeinderat im Zuge des weiteren Verfahrens zur Kenntnis gegeben wird.

 

5.      Änderung der Friedhofssatzung

Die Anlage eines Urnengrabfeldes und die Räumung abgelaufener Grabstätten auf dem Friedhof der OG Ober-Flörsheim erforderte die Überarbeitung der bisher gültigen Friedhofssatzung aus dem Jahre 1985.

Ein Entwurf der neuen Friedhofssatzung wurde in der letzten Sitzung behandelt. Nach der Überarbeitung wurde sie nun erneut vorgelegt.

Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung die vorgelegte Fassung.

 

6.      Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Die z.Z. gültige Friedhofsgebührensatzung stammt vom 01.01.2002. Da die Gebühren letztmalig zum 01.01.1999 erhöht wurden und um einen Deckungsgrad von wenigstens 50 % der anfallenden Kosten im Bereich des Bestattungswesens sicherzustellen, mussten die Friedhofsgebühren angehoben werden.

Der Gemeinderat stimmt bei einer Enthaltung der neuen Friedhofsgebührensatzung  in der vorgelegten Fassung zu.

 

7.      Ergänzungswahlen zum Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss

Das ausgeschiedene Ratsmitglied Heinrich Nesbigall war Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss.

Die Fraktion “FWG Gardt“ schlägt Peter Eckhardt für die Besetzung beider Positionen vor. Der Gemeinderat stimmt einstimmig, bei Enthaltung durch den Bürgermeister, dem Vorschlag zu.

 

8.      Mitteilungen und Anfragen

  • Am 24.09.08 wurde durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde der KV Alzey-Worms unser Kindergarten überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass bei dem PVC-Bodenbelag offensichtlich die oberste Schutzschicht  fehlt bzw. rau ist. Dadurch wäre eine Reinigung und Desinfektion nur erschwert möglich. Es wird gefordert, den Bodenbelag zu erneuern. 
  • Der VG Alzey-Land sind die notwendigen Gehölz –Pflegemaßnahmen an den Gewässern III. Ordnung zu melden. Der Landwirtschafts- und Weinbauausschuss wird in einer Sitzung darüber beraten.
  • Der Glasschaden im Kindergarten wurde von der Versicherung in voller Höhe erstattet. Dieser betrug 297,38 €.
  • Die VG Alzey-Land bietet den Ortsgemeinden an, sie beim Ausbau und Erweiterung bzw. beim Schließen von Lücken des Radwegenetzes zu unterstützen.
  • Beigeordneter Ulrich Vogt verliest ein Schreiben des Ratsmitgliedes Hans Reitzle. Dieser teilt hierin mit, dass er aus gesundheitliche Gründen sein Mandat niederlegt.