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41. Gemeinderatssitzung Mittwoch, 17.12.2008
in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 19.00 Uhr Seite 157 - 164 Ende: 23.00 Uhr
Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordnete: Dieterich, Carsten Vogt, Ulrich Ratsmitglieder: Gerlach, Gabriele Grün, Dieter ab 19.25 Uhr, TOP 1, nicht öff. TeilNeef, Dennis bis 21.00 Uhr, TOP 2 öffentl. Teil Maier, Rudolf Bayer, Horst Damberger, Wilhelm Kuenen, Paul-Heinz Eckhardt, Peter Clemens, Franz Korn, Birgit Reichert, Kay Nakonz, Conchita Reschka, Rainer entschuldigt: Stauff, Manfred unentschuldigt: -/- VGV Alzey-Land: Herr Caspar Ing.-büro Dörhöfer_ Herr Dörhöfer, Herr Hampel Schriftführerin: Rudy, Brigitte Zuhörer: 4 Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 04.12.2008 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentlicher Teil: ab 20.00 Uhr1. Bebauungsplan „Wasserriss – Neufassung – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober- Flörsheim. - Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - 1. Kombinierte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr.1 und 3 BauGB „An der Allee“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim a. Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 2. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land – Änderung Nr. 08/22 (Verlegung der Bauflächen in Ober-Flörsheim) hier: Zustimmungsverfahren gem. § 67 GemO 3. Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 „Saurechstraße“ 4. Vergabe der Gewerke für den Ausbau des Kindergartenkellers 5. Festsetzung der Hebesätze und laufenden Entgelte für das Haushaltsjahr 2009 6. Beschlussfassung Übergangsvertrag Straßenbeleuchtung 7. Mitteilungen und Anfragen Vor
Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Ortsbürgermeister Gardt per
Handschlag Herrn Rainer Reschka als Nachfolger des ausgeschiedenen
Ratsmitglieds Hans Reitzle und weist ihn auf die §§ 30, 20 und 21 hin.
Öffentlicher Teil: ab 20.00 Uhr1. Bebauungsplan „Wasserriss – Neufassung – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober- Flörsheim Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB – Im Rahmen der Verlegung der Ausgleichsflächen, die innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplans „Wasserriss“ nachgewiesen waren, hatten die Ehel. Schupp erklärt, die Bepflanzung, entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans, auf ihrem Grundstück selbst vorzunehmen. Nachdem die Frist zur Bepflanzung nicht eingehalten worden war, hat die Verwaltung ein Zwangsgeld verhängt und einen erneuten Bescheid über ein Pflanzgebot mit neuer Frist erlassen. Sowohl gegen die Verhängung des Zwangsgeldes als auch das erneute Pflanzgebot haben die Ehl. Schupp Rechtsmittel eingelegt, die vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen wurden. Die Klage beim Verwaltungsgericht Mainz gegen die Zwangsgeldfestsetzung wurde letztlich in der mündlichen Verhandlung zurück genommen; hinsichtlich des Pflanzgebotes wurde ein Vergleich abgeschlossen. Inhalt des Vergleichs war, dass die satzungsgemäße Bepflanzung bis zum 31.05.2008 erfolgt und die Ehel. Schupp die Kosten des Rechtsstreitverfahrens tragen. Bei einer Überprüfung im Sommer dieses Jahres wurde festgestellt, dass die Bepflanzung nicht satzungsgemäß vorgenommen worden ist. Darauf hin wurde die Vollstreckung aus dem Vergleich beim Verwaltungsgericht beantragt. Um weiteren Zwangsmaßnahmen durch das Verwaltungsgericht zu entgehen, haben die Ehel. Schupp nunmehr beantragt, die Ausgleichsfläche, wie in den anderen Fällen geschehen, in das Ökokonto der OG Ober-Flörsheim zu verlegen. Sie tragen dafür die Ausgleichskosten (5,00 € / qm Ausgleichsfläche) und die Kosten der erforderlichen Änderung des Bebauungsplans. Ein entsprechender Vertrag mit der OG ist abgeschlossen. Die OG erhält für 95 qm Ausgleichsfläche im Ökokonto den Betrag von 475 €. ´Die Ehel. Schupp haben das Planungsbüro Dörhöfer mit der Änderung des Bebauungsplans beauftragt, so dass von der OG hierfür ebenfalls keine Kosten zu tragen sind. Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung gem. § 2 Abs. 1 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss- Neufassung“. Von der Änderung des Bebauungsplans sind die Grundstücke Flur 1, Nr. 806 und 862 (Fam. Petry) betroffen.
2. Kombinierte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr.1 und 3 BauGB „An der Allee“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim a) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB a) Die Verwaltung hat den Entwurf der kombinierten Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „An der Allee“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 29.09. bis zum 31.10.2008 öffentlich ausgelegt. Während der Offenlegungsfrist wurden Anregungen durch Herrn Michael Scharte, Alzey , in zwei Schreiben geltend gemacht. Die beiden Schreiben liegen den Ratsmitgliedern vor. Bezüglich der kommentierungsbedürftige oder gar abwägungsrelevanten Aussagen schließt sich die Verwaltung (bearbeitende Abteilung der VG) den Ausführungen des Planungsbüros voll inhaltlich an. Die Verwaltung schlägt vor, die vorgetragenen Anregungen unter Bezugnahme auf die Stellungnahme zurückzuweisen. Die teilweise beleidigenden Ausführungen, insbesondere im 2. Schreiben des Einwenders, werden seitens der Verwaltung scharf zurückgewiesen. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Herrn Michael Scharte zur Kenntnis und beschließt bei einer Enthaltung, den Anregungen nicht Rechnung zu tragen. Zur Begründung seiner Abwägungsentscheidung verweist der Gemeinderat auf die Stellungnahme des Planungsbüros und schließt sich diesen Ausführungen an. Wasserversorgung/ Wasserschutzgebiet Der Planungsträger nimmt die Hinweise der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz zur Kenntnis. In Ziffer 10 der (unverbindlichen) Hinweise des Satzungstextes wird der erbetene Hinweis auf die die Anzeigepflicht gegenüber dem Wasserversorgungs-träger im Falle der die Installation einer hausinternen Druckerhöhungsanlage ergänzt. Auch der unter Pkt. 3 des Schreibens aufgeführte ergänzende Hinweis wird an der vorgeschlagenen Stelle im Text ergänzt. Die Verwaltung schlägt ebenfalls vor, die Hinweise der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in der Satzung redaktionell zu ergänzen. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd ebenfalls zur Kenntnis und beschließt bei einer Enthaltung, die dort geltend gemachten Hinweise in den Satzungstext redaktionell zu übernehmen. Die Verbandsgemeindewerke Alzey-Land haben zu der geplanten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Allee“ wie folgt Stellung genommen: „Wir machen darauf aufmerksam, dass sich durch die Einbeziehung der Grundstücke Flur 1, Nrn. 338/2, 339, 340 und 341 in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich die Pflicht der Ortsgemeinde auf erstmalige Herstellung des vor diesen Grundstücken verlaufenden Wirtschaftsweges zur öffentlichen Verkehrsanlage verdichtet. Bei den Kosten der Straßenherstellung einschl. Beleuchtung handelt es sich um beitragsfähige Aufwendungen, die nach der Erschließungssatzung der OG auf die von dieser Maßnahme erschlossenen Grundstücke zu verteilen sind. Zum Kreis dieser Grundstücke gehört, neben den oder bereits genannten Grundstücken, aller Voraussicht nach zumindest teilweise auch das Grundstück Wormser Str. 20, Flur 1, Nr. 37/1 (in der Unterlage zur Klarstellungssatzung noch als Flur 1,Nrn. 37 und 38/1 bezeichnet). Der südliche, mit einem nach § 35 Abs. 1 BauGB (Bauen im Außenbereich) genehmigten Wohnhaus bebaute Teil des Grundstücks „An der Allee 10“, Flur 1, Nr. 338/2, war bisher dem Außenbereich zuzurechnen. Damit unterlag es nicht dem Anschlusszwang zur Niederschlagswasserbeseitigung. Mit Einbeziehung in den im Zusammenhang bebauten Ortsbereich unterliegt es diesem Anschlusszwang. D.h., das an die Mischwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossene Grundstück ist nach Inkrafttreten der Klarstellungssatzung zu einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen der Abwasserbeseitigung heranzuziehen. Das Planungsbüro gab ebenfalls eine Stellungnahme ab sowie die bearbeitende Abteilung der VG. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verbandsgemeindewerke Alzey-Land zur Kenntnis und stellt fest, dass diese Ausführungen keine planungsrechtliche Relevanz haben. b) Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB „An der Allee“ ist damit abgeschlossen. Die Satzung ist vom Gemeinderat nunmehr zu beschließen. Die Satzung bedarf keiner Genehmigung und wird nach dem Satzungsbeschluss des Gemeinderates durch die Verwaltung bekannt gemacht. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die kombinierte Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB „An der Allee“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Von der kombinierten Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Allee“ sind in der Gemarkung Ober-Flörsheim, Flur 1, Nr. 338/2, 339, 340, 341 und Flur 3, Nr. 38/1 tlw., 37 tlw. und 35 betroffen
3. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land – Änderung Nr. 08/22 (Verlegung der Bauflächen in Ober-Flörsheim) hier: Zustimmungsverfahren gem. § 67 GemO Das Verfahren zur Aufstellung der Änderung Nr. 08/22 des Flächennutzungsplanes der VG Alzey-Land ist abgeschlossen. Bevor der VG-Rat die Flächennutzungsplanänderung abschließend beschließt, hat die VG die Zustimmung der betroffenen und benachbarten Ortsgemeinden hierzu einzuholen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung Nr. 08/22 des Flächennutzungsplanes 2015 der VG Alzey-Land zur Verlegung der Bauflächen in Ober-Flörsheim gem. § 67 Gemeindeordnung zu.
4. Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 „Saurechstraße“ Frau Müller-Kretzschmer hat mit Schreiben vom 10.10.2008 beantragt, das Grundstück Flur 1, Nr. 410 per Einbeziehungssatzung in den Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim einzubeziehen. Gemäß Abrundungssatzung ist dieses Grundstück dem Außenbereich zugeordnet. Da wegen der bestehenden Umgebungsbebauung die „allgemeine Anforderung an gesunde Wohnverhältnisse“ (§ 1 Abs.6 Nr. 1 BauGB) (Gerätehalle der OG und Abstellplatz der Glascontainer) für das Grundstück nicht erfüllt werden kann, lehnt der Gemeinderat bei 3 Enthaltungen den Antrag ab.
5. Vergabe der Gewerke für den Ausbau des Kindergartenkellers Der Keller des Kindergartens soll ausgebaut werden. Dafür wurden verschiedene Gewerke ausgeschrieben Die Submission zur beschränkten Ausschreibung fand am 10.12.2008 statt. 1. Türanlagen Im Turnraum sowie zum Gemeindeteil sollen Türen eingebaut werden. Drei Interessenten gaben ein Angebot ab. Der günstigste Anbieter ist die Fa. Schmidt-Stempel, Flomborn mit einem Endbetrag von 5.008,51 €. Der Gemeinderat vergibt einstimmig den Auftrag an die Fa. Schmitt-Stempel. 2. Elektroinstallation Die Elektroarbeiten umfassen Unterverteilung, Steckdosen, Deckenleuchten sowie die dazugehörige Verkabelung. Hier gaben 6 Bieter ein Angebot ab. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem billigsten Anbieter der Fa. Vögeli Adam, Alzey den Auftrag zu erteilen. 3. Heizung/ Sanitär Zur Ausführung der Arbeit kommen eine Fußbodenheizung im Turnraum sowie ein Heizkörper. Hierzu gab nur die Fa. Franz Clemens, Ober-Flörsheim ein Angebot ab. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, bei Enthaltung des Betroffenen, an die Fa. Clemens den Auftrag zum Angebotspreis in Höhe von 8.390,12 € zu vergeben. 4. Akustik Für dieses Gewerk soll die bauseits gelieferte Akustikdecke montiert werden. Zwei Bieter gaben hierfür ein Angebot ab. Aus Sicht der VG Alzey-Land gibt es einige Kritikpunkte zu der Deckenverkleidung. Der Rat wartet ein Alternativangebot des Fabrikats Heraklith ab. 1. Estricharbeiten Im Flur, im Turnraum sowie auf der Treppe soll Estrich verlegt werden. Es wurden zwei Angebote abgegeben. Der billigste Anbieter die Fa. Cekic Estrichbau, Alzey erhält einstimmig den Zuschlag zu einem Preis von 3.501,74 €. 2. Bodenbelag Im Mehrzweckraum wird ein 2,5 mm starker Linoleumbelag auf ein 2 mm starker Korkbelag verlegt. Für den Abstellraum wurde ein PVC-Belag vorgesehen. Von den 6 abgegebenen Angeboten ist die Fa. Raumstudio Falter, Wiesbaden am günstigsten mit 4.997,11 €. Der Gemeinderat erteilt einstimmig an diese den Auftrag. 3. Schreinerarbeiten Für dieses Gewerk, welches 2 Treppenhandläufe umfasst, gab von 7 angeschriebenen Firmen kein Bieter ein Angebot ab. Die OG wird im Januar 2009 weitere individuelle Preise anfragen. 4. Verputz- und Malerarbeiten Die Malerarbeiten umfassen einen Innenwandputz auf Poroton-Mauerwerk, Wandspachtelarbeiten um Turnraum sowie Wandanstriche in Latex/matt. Sechs Interessenten gaben ein Angebot ab. Der günstigste Bieter ist die Fa. Adam, Offenheim zum Preis von 2.534,70 €. Der Gemeinderat erteilt einstimmig der Fa. Adam den Auftrag.
6. Festsetzung der Hebesätze und laufenden Entgelte für das Haushaltsjahr 2009 Der Gemeinderat beschließt bei einer Enthaltung die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festzusetzen: 1. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 269 % (wie Vorjahr) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 317 % (wie Vorjahr) 2. Gewerbesteuer: 352 % (wie Vorjahr) 3. Hundesteuer: für den 1. Hund 36,- € für den 2. Hund 52,- € für jeden weiteren Hund 60,- € Die Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für gemeindliche Einrichtungen werden für das Hj. 2009 wie folgt festgelegt: 1. Weinbergshut: 10,- € 2. Wirtschaftswegebeiträge: 15,- €/ha (Vorjahr 8,-)
7. Beschlussfassung Übergangsvertrag Straßenbeleuchtung Normalerweise läuft der Stromlieferungsvertrag mit dem EWR für die Straßenbeleuchtung am 31.12.2008 aus. Durch Umstände die die Gemeinden nicht zu verantworten haben, konnte eine erforderliche Ausschreibung nicht rechtzeitig durchgeführt werden, so dass der Straßenbeleuchtungsvertrag mit Zustimmung des EWR zu den gleichen Konditionen um ein Jahr bis Ende 2009 verlängert wurde. Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Vertrag zu.
8. Mitteilungen und Anfragen · Über die VG Alzey-Land wurde uns der Prüfungsbericht der Dekra (Überprüfung Kinderspielplatz Weedengasse) zugesandt.· Die OG muss eine Kostenerstattung für die Niederschlagswasserbeseitigung der Ortsstraßen im Hj. 2008 in Höhe von 15.748,80 € an die VG zahlen. · Für die Durchführung des Altennachmittages erhält die OG einen Zuschuss von der VG in Höhe von 199,92 € . · Mit einem Schreiben des Dienstleistungszentrums Rheinhessen-Nahe-Hunsrück wurden wir über die Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermins informiert. · Laut Umsatzsteuererklärung 2007 für die Gemeindehalle erstattet uns das Finanzamt 54,03 €. · Bürgermeister Gardt informiert über das Schreiben der VG betr. Radwege in der VG Alzey-Land. · Die OG kaufte „Im Gänswinkel“ ein Grundstück von Helmut Wolff Ww. · Ratsmitglied Grün teilt mit, dass einige Ratsmitglieder die Decke in der Gemeindehalle reinigen wollen. Er schlägt vor, Angebote von Reinigungsfirmen einzuholen für die Reinigung des Bodens in der Gemeindehalle. Herr H. Müller hat sich angeboten, den Boden abzuschleifen und zu versiegeln. · Bürgermeister Gardt hält einen kurzen Jahresrückblick. Insbesondere sprach er das im abgelaufenen Jahr in der Gemeinde stattgefundene Weinfest der Verbandsgemeinde Alzey-Land an. Er bedankte sich bei dieser Gelegenheit bei den Anwohnern der Hauptstraße und der Comenturei für ihr Verständnis und bei allen Vertretern der Ober-Flörsheimer Ortsvereine für ihre Mitwirkung bei dem Fest. Viele Bürger der Verbandsgemeinde hatten Ober-Flörsheim nur bei der Durchreise kennen gelernt und waren von dem Ambiente mit den mittelalterlichen Gebäuden der Comenturei sehr angetan.
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