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44. Gemeinderatssitzung Mittwoch, 25.03.2009
in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 19.30 Uhr Seite 183 - 188 Ende: 22.00 Uhr
Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordnete: Dieterich, Carsten Ratsmitglieder: Gerlach, Gabriele Grün, DieterNeef, Dennis bis 21.00 Uhr, TOP 8 Maier, Rudolf Bayer, Horst Damberger, Wilhelm Clemens, Franz Korn, Birgit Reichert, Kay Stauff, Manfred entschuldigt: Vogt, Eckhardt, Nakonz, Reschka unentschuldigt: Kuenen Schriftführerin: Rudy, Brigitte Zuhörer: -/- Die Mitglieder des Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 18.03.2009 unter Mitteilung der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Der Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 1. Einwohnerfragestunde2. Kommunal- und Europawahl a) Wahlausschüsse b) Wahlvorstand 3.Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen 4. Reinigung des Parkettbodens in der Gemeindehalle 5. Flächennutzungsplan 2015 der VG Alzey-Land – Änderung Nr. 13/08 6. Bebauungsplan „Wasserriss – Neufassung – 6. Änderung“ der OG Ober-Flörsheim a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB 7. Tilgung eines Kommunalkredites 8. Mitteilungen und Anfragen
Dringlichkeitsantrag des Ortsbürgermeisters Gardt im nicht öffentlichen Teil TOP 2 Grundstücksangelegenheit. Der Aufnahme des Antrags wird zugestimmt.
1. EinwohnerfragestundeEs sind keine Bürger anwesend.
2. Kommunal- und Europawahl a) Wahlausschüsse b) Wahlvorstand Der Wahlvorstand für die Kommunal- und Europawahl setzt sich wie folgt zusammen: Wahlvorsteher: Dieterich, Carsten Stellv. Vorsteher: Vogt, Ulrich Schriftführer und Beisitzer: Rudy, Brigitte Beisitzer u. stellv. Schriftführer: Maier, Rudolf Beisitzer: Bayer, Horst Damberger, Wilhelm, Stauff, Manfred Korn, Birgit, Neef, DennisWahlausschuss für die Wahl „Gemeinderat“ Stellvertreter:Vorsitzender: Bürgermeister Gardt Dieterich, Carsten1. Beisitzer: Bayer, Horst Eckhardt, Peter 2. Beisitzer: Damberger, Wilhelm Reschka, Rainer 3. Beisitzer: Vogt, Ulrich Clemens, Franz 4. Beisitzer: Korn, Birgit Stauff, Manfred 5. Beisitzer: Maier, Rudolf Gerlach, Gabriele 6. Beisitzer u. Schriftf. Rudy, Brigitte Neef, Dennis Wahlausschuss für die Wahl „Ortsbürgermeister/in“ Stellvertreter: Vorsitzender: Dieterich, Carsten Vogt, Ulrich 1. Beisitzer: Bayer, Horst Eckhardt, Peter 2. Beisitzer Damberger, Wilhelm Reschka, Rainer 3. Beisitzer: Stauff, Manfred Clemens, Franz 4. Beisitzer: Korn, Birgit Nakonz, Conchita 5. Beisitzer: Maier, Rudolf Gerlach, Gabriele 6. Beisitzer u.Schriftf. Rudy,Brigitte Neef, Dennis
3.Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen Die Verwaltung der VG Alzey-Land hat uns aufgrund des hartnäckigen Winters eine Mustersatzung über die Reinigung öffentlicher Straßen übergeben. Diese Mustersatzung wird durchgesprochen und die VG wird gebeten, diese auf unsere Gegebenheiten abzuändern. In der nächsten Sitzung wird diese dann nochmals durchgesprochen und evtl. beschlossen.
4. Reinigung des Parkettbodens in der Gemeindehalle Für die Reinigung des Bodens in der Gemeindehalle liegen uns Angebote der Fa. GEG, Lonsheim und der Fa. OLSONS, Offstein vor. Weiterhin liegt ein Angebot der Fa. Wetrok über eine Scheuersaugmaschine über 2.732,00 € und Zubehör über 320,55 € vor. Nach Abwägung der Folgekosten für die regelmäßig notwendige Reinigung beschließt der Gemeinderat einstimmig, die Scheuersaugmaschine anzuschaffen. Herr Vering ist bereit bei der ersten Reinigung eine Einweisung vorzunehmen. Vor der Reinigung soll noch eine Ausbesserung des Holzbodens durchgeführt werden.
5. Flächennutzungsplan 2015 der VG Alzey-Land – Änderung Nr. 13/08 (Verlegung der Bauflächen in Eppelsheim) Das Verfahren zur Aufstellung der Änderung Nr. 13/08 des Flächennutzungsplanes der VG Alzey-Land ist abgeschlossen. Bevor der VG-Rat die Flächennutzungsplanänderung abschließend beschließt, hat die VG die Zustimmung der betroffenen und benachbarten Ortsgemeinden hierzu einzuholen. Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung Nr. 13/08 des Flächennutzungsplanes 2015 der VG Alzey-Land gem. § 67 GemO zu. 6. Bebauungsplan „Wasserriss – Neufassung – 6. Änderung“ der OG Ober-Flörsheim a. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB b. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB c. Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplanes „Wasserriss – 6. Änderung“ der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim wurde als Erörterungstermin am Mittwoch, dem 11. Februar 2009 im Rathaus der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim durchgeführt. Der Termin wurde ortsüblich bekannt gemacht; es erschien 1 Bürger. Dem Anwesenden wurde Sinn und Zweck der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die Planungsabsicht der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim erläutert und mit ihm erörtert. Anregungen zu der Planung wurden nicht vorgetragen. Ein Beschluss ist daher in diesem Verfahrenszug nicht erforderlich. b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Die Verwaltung hat die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.02. bis zum 10.03.2009 an der Aufstellung des Änderungsbebauungsplans beteiligt. Während der Beteiligungsfrist hat lediglich die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Stellungnahme abgegeben. Im Einzelnen wurde dabei Folgendes geltend gemacht: „Die Eingriffsbilanz ist stimmig, sofern von der gemeindlichen Parzelle, Flur 1, Nr. 641, weitere 356 m², in Höhe der Parzelle 431/3, mit Landschaftsentwicklungsmaßnahmen belegt werden. Dies erfolgt vorliegend durch Festlegungen unter Einbeziehung dieses kleinen Teilstücks als Geltungsbereich C. Auf dieser seit dem 20.01.2006 als Ökokonto eingebuchten Fläche fehlen aber noch immer die darauf vorgesehenen aufwertenden Maßnahmen. Daher kann derzeit diese Fläche noch nicht aus dem Ökokonto wieder ausgebucht werden, da ja derzeit nichts „ökologisch verbessert“ worden ist. Dennoch muss die Fläche von 356 m² aus dem kommunalen Ökokonto „herausgestrichen“ werden. In sofern hat die Planungsträgerin formlos die „flächenmäßige“ Ausbuchung zeitnahe vorzunehmen. Derzeit stehen bei Flur 1, Nr. 641 + 642 noch 11.051 m² als Ökokontofläche im Bestand bei der Unteren Naturschutzbehörde – abzüglich der 356 m² bleiben dann noch 10.695 m².“ Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist nachvollziehbar. Die Gemeinde hat die Realisierung der bereits 2005/2006 abgestimmten und förmlich "eingebuchten" Maßnahmen auf der Fläche und somit die tatsächliche "Einzahlung" bislang noch nicht vorgenommen; dies ist aber noch in diesem Jahr vorgesehen. Die festgesetzte Fläche ist damit aber künftig nicht mehr Teil der Ökokonto-Fläche, sondern – ebenso wie die Flächen für Ersatzmaßnahmen bei den rechtskräftigen 3. und 4. Änderungen des Bebauungsplanes ´Wasserriss`, bei der Einbeziehungssatzung ´An der Allee` sowie bei der nun in die Offenlage gehenden Bebauungsplanung ´Im Borment`- eine "eigenständige" Kompensationsfläche, die über die vorliegende 6. Änderung planungsrechtlich gesichert wird (so wie die anderen Teilflächen über die entsprechenden Bauleitplanungen und Satzungen planungsrechtlich gesichert wurden bzw. werden; s. dazu Erläuterungen in Kap. 3.3 der Begründung). Die Hinweise der UNB sind daher zu beachten und die "Konto-Daten" in Abstimmung mit der Behörde auf den neuesten Stand zu bringen. Die Ausführungen der Unteren Naturschutzbehörde sind in der Tat richtig, jedoch formalistisch, weil sich inhaltlich an den getroffenen Festsetzungen nichts verändert. Die jetzt für den Ersatzausgleich in Anspruch genommenen Flächen müssen aus dem Ökokonto der Ortsgemeinde ausgebucht werden, weil eine Abbuchung erst dann möglich ist, wenn die Flächen tatsächlich bepflanzt sind. Stattdessen werden diese Flächen als Ersatzfläche, „eigenständige Kompensationsfläche“ im Rahmen der 6. Änderung planungsrechtlich festgesetzt. Der Antrag auf Ausbuchung der Fläche aus dem Ökokonto wird zur gegebenen Zeit gestellt. Faktisch ändert sich dadurch, wie oben bereits ausgeführt, nichts. Beschlussfassung: Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Kenntnis. Die in Anspruch genommenen Ökokontoflächen werden aus dem Ökokonto ausgebucht und zukünftig als eigenständige Kompensationsfläche im Rahmen der 6. Änderung des Bebauungsplans „Wasserriss – Neufassung“ planungsrechtlich festgesetzt und gesichert. c) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Im Zuge des weiteren Aufstellungsverfahrens ist der Änderungsbebauungsplan nunmehr gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erneut an der Bebauungsplanänderung beteiligt. Diese Beteiligung findet zeitgleich mit dem Offenlegungsverfahren statt. Beschlussfassung Der Gemeinderat beschließt einstimmig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Offenlegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Wasserriss – Neufassung – 6. Änderung“. 7. Tilgung eines Kommunalkredites Zur Finanzierung der Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1990 hat die Ortsgemeinde Ober-Flörsheim einen Kommunalkredit über DM 180.000,- bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen. Der Kredit liegt heute bei der Landesbank Rheinland-Pfalz, die Restschuld beträgt zum 30.03.2009 noch € 48.583,43. Die Zinsfestschreibung dieses Kredites endet am 30.03.2009. Zu diesem Zeitpunkt hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, den Kredit entweder zu verlängern oder bei Vorhandensein der benötigten Mittel außer-ordentlich zu tilgen. Angesichts der Allgemeinen Rücklage, die zum 30.12.2008 € 351.530,98 beträgt, wäre eine außerordentliche Schuldentilgung zu erwägen. Eine außerordentliche Schuldentilgung sollte jedoch grundsätzlich im Haushaltsplan verankert sein. Da der Haushalt für das Jahr 2009 aber noch nicht verabschiedet und in Kraft getreten ist, hat zunächst der Gemeinderat über diese Möglichkeit zu beraten und zu beschließen. Beschlussfassung: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Ober-Flörsheim beschließt einstimmig, den am 30.03.2009 fälligen Kommunalkredit bei der Landesbank Rheinland-Pfalz außerordentlich zu tilgen. 8. Mitteilungen und Anfragen
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