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45. Gemeinderatssitzung, Donnerstag, den 11.09.2003, 20.00 Uhr in Ober-Flörsheim, Rathaus Beginn: 20.00 Uhr Seite 154 – 156 Anwesend: Ortsbürgermeister: Gardt, Adolf Ortsbeigeordneter: Nies, Willi Seber, Frank Ratsmitglieder: Catrein, Martin Grün, Dieter Hahn, Klaus Reitzle, Hans Simmet,
Rüdiger Dieterich, Carsten Nesbigall,
Heinrich Reitzle, Hans entschuldigt: Bayer, Kuenen, Gerlach, Neef,
Schottler, Heublein unentschuldigt: Röhl -/- Urkundspersonen: Catrein, Nesbigall Schriftführerin: Rudy, Brigitte Zuhörer: 1 Die Mitglieder des
Gemeinderates Ober-Flörsheim waren durch Ladung vom 04.09.2003 unter Mitteilung
der Tagesordnung fristgerecht eingeladen worden. Der
Ortsbürgermeister stellte bei der Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die
Einladung keine Einwände erhoben wurden. Der Gemeinderat war nach der Anzahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Öffentlicher Teil
1.) Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an ein Ing. Büro (Baustraße Wasserriss) 2.) Beratung und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an ein Ing. Büro (Vermessungsarbeiten Wasserriss) 3.) Erteilung einer Grunddienstbarkeit an die Verbandsgemeindewerke 4.) Beratung und Beschlussfassung über Auftragserteilung an EWR wegen Straßenbeleuchtung Hauptstraße / Mühlgässchen. 5.) Beratung und Beschlussfassung über Entlohnung für Schlepperarbeiten. 6.) Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land – Zustimmungsverfahren gem. § 67 Gemeindeordnung – 7.) Mitteilungen und Anfragen Öffentlicher Teil
1.) Beratung
und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an ein Ing. Büro (Baustraße
Wasserriss) Da die Offenlegungsfrist
über das Baugebiet Wasserriss „Neufassung“ abgelaufen ist, muss die
Restkanalisation sowie die Planungsarbeiten für die Baustraße der geänderten
Planung in Angriff genommen werden. Hierzu beschließt der
Gemeinderat einstimmig, die Planungs- und Betreuungsarbeiten für die Baustraße
der Fa. IDEAL Brehm & Co , Kirchheimbolanden zu übertragen. 2.) Beratung
und Beschlussfassung über Auftragsvergabe an ein Ing. Büro (Vermessungsarbeiten
Wasserriss) Der Gemeinderat beschließt
einstimmig, die Vermessungsarbeiten im Neubaugebiet „Wasserriss Neufassung“ dem
Vermessungsbüro Dipl. Ing. Strohmenger zu übertragen. 3.) Erteilung
einer Grunddienstbarkeit an die Verbandsgemeindewerke Die VG teilte in einem
Schreiben mit, dass für die Kanalverlegung in der neuen Straßentrasse wegen der
Gefälleverhältnisse eine zusätzliche Kanalleitung von ca. 50 m verlegt werden
muss, da ein senkrechter Anschluss in der Alzeyer Straße nicht möglich ist. Hierzu wird eine kostenlose
Einräumung der Grunddienstbarkeit für die Kanalverlegung bis zum Anschluss an
die Einmündung der Straße am Blücherring erforderlich. Der Gemeinderat stimmt
einstimmig der Einräumung der Grunddienstbarkeit zu. 4.) Beratung
und Beschlussfassung über Auftragserteilung an EWR wegen Straßenbeleuchtung
Hauptstraße / Mühlgässchen Beim Brand bei Petzke im
Mühlgässchen wurde die dortige Straßenlampe vom EWR entfernt. Da die
Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde liegt, müssen wir die Aufstellung
der Lampe in Auftrag geben und in Vorlage treten. Wegen der Zahlung der
entstehenden Kosten wird z.Z. noch verhandelt. Seitens des EWR Worms wurde
angeregt bei dieser Gelegenheit die im Kreuzungsbereich Hauptstraße/
Mühlgässchen befindliche Freileitungsleuchte durch eine Nostalgielampe zu
ersetzen. Hierfür wurde ein Kostenvoranschlag des EWR vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt
einstimmig die Freileitungsleuchte im Mühlgässchen (Ersatz Petzke) durch eine
Standartleuchte zu ersetzen. Das EWR wird beauftragt die Arbeiten auszuführen. Die sich im Kreuzungsbereich
Hauptstr./ Mühlgässchen befindliche Freileitungsleuchte wird nach einstimmigen
Beschluss aus Kostengründen derzeit nicht durch eine Nostalgielampe ersetzt. 5.) Beratung
und Beschlussfassung über Entlohnung für Schlepperarbeiten Der Rat beschließt
einstimmig für Arbeiten die mit dem gemeindeeigenen Mulcher ausgeführt werden pro
Schlepperstunde 30 € zu bezahlen. Das gleiche gilt auch für
Instandsetzungsarbeiten am Wegenetz mit dem Wegehobel. 6.) Flächennutzungsplan
2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land –
Zustimmungsverfahren gem. § 67 Gemeindeordnung – Das Verfahren zur Aufstellung
des Flächennutzungsplans 2015 der VG Alzey-Land ist abgeschlossen. Bevor der
VG-Rat den Flächennutzungsplan 2015 abschließend beschließt, müssen die
Ortsgemeinden zustimmen. Die Beschlussfassung wird
verschoben, da einige Änderungen erforderlich sind. 7.) Mitteilungen
und Anfragen ·
Schreiben der VG vom 22.08.03 betr. Gehölzpflegearbeiten an
den Gewässern III. Ordnung. Die OG wird sich für solche Arbeiten bei der VG
melden. ·
Der Weinstand der OG wird künftig in der Garage im Rathaus
deponiert. ·
Neuer Aufstellungsort der Glascontainer ist der Platz vor
der Gerätehalle der OG. ·
Ratsmitglied Grün erinnert, dass die Elektroarbeiten in der
Gerätehalle noch nicht fertiggestellt sind. Außerdem liegen noch Paletten der
Eternitplatten in der Halle. ·
Herr Nesbigall weist darauf hin, dass bei Verpachtung der
Halle an Vereine diese anschließend kontrolliert werden müsste. |