Kita Aufnahmeprozess

Aufnahmeprozess                                               Stand Januar 2018

 

 - Infos für interessierte Eltern -

 

Sie möchten Ihr Kind in der Ev. Kita Ober- Flörsheim anmelden?

 

Folgende Handlungsschritte und Informationen führen Sie durch den Aufnahmeprozess:

 

  • Besorgen Sie sich das Formular „Voranmeldung“ direkt von der Kita oder unter www.ortsgemeinde Ober- Flörsheim, Leben..
  • Füllen Sie die „Voranmeldung“ vollständig aus und geben Sie sie ab (persönliche Abgabe, per Post). Falls Sie möchten, dass wir Ihre Berufstätigkeit berücksichtigen, geben Sie die entsprechenden Nachweise direkt mit ab.
  • Im April jeden Jahres wird die Aufnahmeplanung für das kommende Kita-Jahr vor-genommen. Das Kita-Jahr beginnt jeweils zum 1.8. und dauert 12 Monate. (Falls Sie sich für einen Kita-Platz im übernächsten Kita-Jahr vorgemeldet haben, er-halten Sie erst in dem betreffenden Jahr eine Rückmeldung.)
  • Der Träger entscheidet, im Austausch mit der Leiterin, den Stellvertreterinnen und dem Team, über die Aufnahmeplanung.
  • Das Landesjugendamt Mainz und das Kreisjugendamt Alzey vergibt uns die Betriebserlaubnis. In diesem Rahmen dürfen wir Kinder aufnehmen.
  • Unsere Planung für Ihr Kind wird Ihnen im April schriftlich zugesendet. Falls Sie keine schriftliche Bestätigung erhalten, melden Sie sich bitte umgehend in der Kita.
  • Ca. 1 bis 3 Monate vor dem Aufnahmetag finden das Infogespräch mit der Leiterin, bzw. den Stellvertreterinnen und das Aufnahmegespräch mit der Bezugserzieherin statt.
  • Vor dem Aufnahmetag müssen alle geforderten Unterlagen in der Kita vorliegen. Die Auflistung der nötigen Unterlagen sind in der „Ordnung der Kindertagesstätten der EKHN“ Seite 4 Punkt 3.4. aufgeführt.
  • Weitere Informationen über die ersten Tage und Wochen Ihres Kindes in der Kita erhalten Sie im „Eingewöhnung- Gespräch“ mit der Bezugserzieherin.

 

Die freien Kita-Plätze werden nach folgenden Kriterien:

 

  • Alter des Kindes
  • Einzugsgebiet (zur Zeit nur Kinder aus Ober- Flörsheim)
  • Geschwisterkinder in der Kita oder Schule
  • Berufstätigkeit beider Elternteile (Schulbesuch, bzw. Ausbildung)
  • alleinerziehende Elternteile
  • soziale oder persönliche Notsituation
  • Datum der Vormerkung

 

§ Rechtliche Grundlage für den Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Kita erfolgt nach der „Ordnung für die Kindertagesstätten der Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“. Die jeweils aktuelle Ausgabe ist an der Info-Wand der Kita einsehbar. Ca. 1-3 Monate vor der Aufnahme erhalten Sie Ihre Kita-Ordnung (nach Bedarf, auch früher